Redaktionelle Methode: So prüfen und vergleichen wir

Wie sich Wärmepumpenbilanz finanziert, mit welchen Annahmen wir rechnen, welche Quellen zählen, wie unsere Rangliste Punkte vergibt und wie wir Fehler korrigieren.

Wärmepumpenbilanz ist für Sie kostenlos; heute bezahlt uns weder ein Hersteller noch ein Fachbetrieb, und für einen Platz in unserer Rangliste oder auf einer Markenseite zahlt niemand. Wir erklären Eigentümern von Ein- und Zweifamilienhäusern, was eine Luft-Wasser-Wärmepumpe kostet, welche Förderung gilt und welches Gerät zum eigenen Haus passt. Jede Zahl auf unseren Seiten stützt sich auf eine Quelle, die wir vor der Veröffentlichung prüfen, oder ist als unsere Annahme gekennzeichnet; Rechenbeispiele beruhen auf zwei Beispielhäusern mit offengelegten Annahmen.

Auf einen Blick

  • Finanzierung. Die Website ist für Sie kostenlos, und heute bezahlt uns kein Hersteller und kein Fachbetrieb. Später sollen Fachbetriebe für Preisanfragen zahlen, die Sie über Wärmepumpenbilanz stellen.
  • Beispielhäuser. Ein Haus von 1975 mit Gasheizung und eines von 1965 mit Ölheizung, gerechnet mit einer Jahresarbeitszahl von 3,3 und 0,373 €/kWh Strom.
  • Quellen. Gesetze und Behörden vor Herstellern, Hersteller vor Statistiken; Vergleichsportale, andere Ratgeberseiten und Foren zitieren wir nicht.
  • Rangliste. Effizienz bei 55 °C zählt 40 %, Schall 25 %, Garantie 25 %, Vorlauftemperatur 10 %; eigene Tests machen wir nicht.
  • Prüfung und Korrektur. Jede Seite wird vor der Veröffentlichung an ihren Quellen geprüft, Preise und Fördersätze bei jeder Überarbeitung. Fehler melden Sie uns über die Kontaktseite.

Wer wir sind und wie wir uns finanzieren

Unsere Ratgeber erscheinen unter dem Namen der Redaktion von Wärmepumpenbilanz; wir erfinden keine Autoren oder Gutachter. Entwürfe schreiben wir mit Software, darunter KI-Sprachmodellen. Danach wird jede Seite in zwei getrennten Durchgängen geprüft, die ebenfalls mit Software arbeiten, getrennt von dem Durchgang, der den Entwurf geschrieben hat: einmal jede Aussage und Rechnung an ihrer Quelle, einmal Sprache und Verständlichkeit. Veröffentlicht wird sie erst, wenn der Herausgeber sie freigibt.

So wollen wir Geld verdienen. Alle Seiten sind für Sie kostenlos. Preisanfragen an Fachbetriebe sind über Wärmepumpenbilanz noch nicht möglich, und heute bezahlt uns kein Hersteller und kein Fachbetrieb. Später sollen Sie hier bis zu drei Fachbetriebe in Ihrer Nähe um einen Preis bitten können; für diese Anfragen zahlen dann die Fachbetriebe uns. Ihre Kontaktdaten erhält dann nur der Fachbetrieb, den Sie auswählen, die Anfrage ist für Sie kostenlos und unverbindlich, und ob, wann und wie viele Fachbetriebe Ihnen ein Angebot schicken, können wir nicht versprechen. Bevor die erste bezahlte Anfrage weitergeht, sagen wir es auf dieser Seite.

Was nicht bezahlt wird. Hersteller und Fachbetriebe zahlen nicht dafür, in einer Rangliste oder auf einer Markenseite zu erscheinen oder dort besser abzuschneiden. Unabhängig heißt bei uns: Platz und Punkte eines Geräts ergeben sich nur aus den unten beschriebenen Kriterien. Weil wir künftig an Anfragen verdienen wollen, haben wir ein Interesse daran, dass Sie eine Wärmepumpe planen. Deshalb rechnen wir mit vorsichtigen Annahmen und zeigen neben dem mittleren Fall auch einen ungünstigen.

Unsere Beispielhäuser und Annahmen

Damit Zahlen von Seite zu Seite vergleichbar bleiben, rechnen wir mit zwei Beispielhäusern, nicht mit Durchschnittswerten für Deutschland.

MerkmalBeispielhaus 1Beispielhaus 2
Heizung heuteGaskessel, mindestens 20 Jahre alt, funktioniertÖlkessel, funktioniert
Baujahr1975, teilweise saniert1965, Fenster erneuert
Wohnfläche, Heizflächen140 m², Heizkörper150 m², Heizkörper
Verbrauch im Jahr20.000 kWh Gas2.000 Liter Heizöl
Nutzwärme im Jahr18.000 kWh17.000 kWh

Nutzwärme ist die Wärme, die im Haus ankommt. Für den Gaskessel nehmen wir einen Nutzungsgrad von 90 % an: 20.000 kWh × 0,9 = 18.000 kWh. Für den Ölkessel rechnen wir mit dem Hilfswert der Heizkostenverordnung von 10 kWh je Liter und einem Nutzungsgrad von 85 %: 2.000 l × 10 kWh/l × 0,85 = 17.000 kWh. Beide Nutzungsgrade sind unsere Annahmen. Arbeitet Ihr Kessel schlechter als angenommen, kommt bei gleichem Verbrauch weniger Wärme im Haus an; die Wärmepumpe braucht dann weniger Strom als in unserer Rechnung.

AnnahmeWertGrundlage
Jahresarbeitszahl3,3; dazu 2,8 und 4,0unsere Annahme
Strompreis0,373 €/kWhBDEW-Strompreisanalyse Oktober 2026, Durchschnitt 2026
Preis der Anlage34.898 €Median von 160 Angeboten, Rheinland-Pfalz, September 2025 bis April 2026

Jahresarbeitszahl. Sie sagt, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Wärmepumpe im Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. In Feldmessungen des Fraunhofer ISE an 77 Wärmepumpen in bestehenden Häusern erreichten die 61 Luft-Wasser-Geräte im Mittel 3,4, bei einer Spanne von 2,6 bis 4,9. Wir rechnen etwas vorsichtiger mit 3,3 und zeigen 2,8 als ungünstigen, 4,0 als günstigen Fall (mehr zur Jahresarbeitszahl).

Strompreis. Der BDEW-Wert ist der Durchschnitt inklusive Mehrwertsteuer für Haushalte mit 3.500 kWh Jahresverbrauch bei neuen Verträgen, Grundpreis anteilig eingerechnet, ohne Wärmepumpen- und Heizstromtarife. Mit einem günstigeren Wärmepumpentarif zahlen Sie weniger als in unserer Rechnung.

Preis der Anlage. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern ausgewertet: Median 34.898 € vor Förderung, Spanne 21.099 bis 54.168 €. Das ist eine Region und eine Orientierung, kein Angebot (mehr zu den Kosten).

Euro-Beträge und Förderung. Alle Euro-Beträge auf unseren Seiten sind Richtwerte, kein Angebot; dabei steht, was sie enthalten und, soweit die Quelle es angibt, ob die Mehrwertsteuer eingerechnet ist. Einen Zuschuss rechnen wir immer mit dem Fördersatz und der Kostengrenze eines bestimmten Antragszeitraums und nennen diesen Zeitraum (mehr zur Förderung).

So rechnen wir. Nutzwärme ÷ Jahresarbeitszahl = Strom; Strom × Strompreis = Stromkosten. Beispielhaus 1: 18.000 kWh ÷ 3,3 = 5.455 kWh; 5.455 kWh × 0,373 €/kWh = 2.035 € im Jahr.

Stromkosten im JahrBeispielhaus 1Beispielhaus 2
JAZ 2,82.398 €2.265 €
JAZ 3,32.035 €1.922 €
JAZ 4,01.679 €1.585 €

Nicht enthalten sind Wartung und der Grundpreis eines eigenen Zählers, beim Gas- oder Ölkessel auch der Schornsteinfeger; wo eine Seite sie braucht, stehen sie als eigene Zeilen daneben.

Woher unsere Zahlen kommen

Widersprechen sich zwei Quellen, gilt die höhere Stufe:

  1. Gesetze und Verordnungen des Bundes und der EU im amtlichen Wortlaut, mit Paragraf, etwa § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes.
  2. Behörden und amtliche Programme: KfW und BAFA, Bundesnetzagentur, Umweltbundesamt, Statistisches Bundesamt und die Länder, dazu technische Regeln wie DIN EN 12831 und die TA Lärm.
  3. Unternehmen für ihre eigenen Bedingungen: das Preisblatt eines Netzbetreibers oder der Tarif eines Stromanbieters, gültig nur für dieses Unternehmen.
  4. Produktunterlagen: Datenblatt, Anleitung und in Deutschland gültige Garantiebedingungen des Herstellers, das Heat-Pump-Keymark-Zertifikat und die Wärmeerzeugerliste des BAFA mit den förderfähigen Wärmepumpen.
  5. Öffentliche Forschung und Verbandszahlen: Feldmessungen des Fraunhofer ISE, Preisanalysen des BDEW, Absatzzahlen von BDH und BWP, die Angebotsauswertung der Verbraucherzentrale. Daraus nehmen wir Durchschnitte und Spannen, nie eine Regel oder einen Fördersatz.
  6. Nur zur Einordnung: Beratungsseiten von Energieagenturen und Nachrichten. Sie können auf eine Änderung hinweisen, sind aber nie die einzige Quelle einer Zahl.

Vergleichsportale, andere Ratgeberseiten, Foren, Installateur-Blogs und Shops zitieren wir nicht. Links zu fremden Websites setzen wir in Ratgebern nicht; wo es Ihnen hilft, nennen wir die Quelle im Text, etwa „laut BDEW-Strompreisanalyse“. Für jede Seite halten wir intern fest, woher jede überprüfbare Aussage stammt: Wert, Quelle, Fundstelle im Wortlaut, Fassung und Abrufdatum, bei Rechnungen der vollständige Rechenweg.

Wie oft wir Quellen prüfen

Kurz gesagt: vor jeder Veröffentlichung und bei jeder Überarbeitung einer Seite, bei Fördersätzen, Kostengrenzen, Energiepreisen und Tarifen zusätzlich, sobald wir von einer neuen Regel erfahren. Einen festen Prüfturnus sagen wir nicht zu.

  • Vor jeder Veröffentlichung prüft ein eigener Durchgang jede Aussage und jede Rechnung an der Quelle; was dieser Durchgang beanstandet, korrigieren wir vor der Veröffentlichung anhand der Quelle.
  • Werte, die sich ändern, etwa Fördersätze, Kostengrenzen, Energiepreise und Tarife, stehen mit ihrem Geltungszeitraum in der Tabelle „Werte, die sich ändern“ der jeweiligen Seite. Wir prüfen sie bei jeder Überarbeitung und sobald wir von einer neuen Regel oder einem neuen Programmstand erfahren, etwa einem neuen KfW-Merkblatt.
  • Die Rangliste rechnen wir bei jeder Überarbeitung neu: Wir lesen die BAFA-Liste neu aus, gleichen Datenblätter und Garantiebedingungen ab und vergeben die Punkte neu.
  • Jeder Ratgeber zeigt, wann er zuletzt aktualisiert und wann seine Quellen zuletzt geprüft wurden. Das Prüfdatum verspricht nicht, dass sich seither nichts geändert hat.

So entsteht unsere Rangliste

Für unseren Vergleich von Luft-Wasser-Wärmepumpen vergeben wir Punkte nur aus veröffentlichten Angaben: der Wärmeerzeugerliste des BAFA, Datenblättern und Garantiebedingungen. Wir messen keine Geräte im Labor und geben keine Testergebnisse anderer wieder. Wie die Reihenfolge entsteht, legen wir offen: die Kriterien und ihre Gewichte, die Vergleichsmethode, die verglichenen Produkte und ihre Hersteller und wie die Angaben aktuell bleiben. Diese Angaben nennt § 5b Abs. 2 und 3a UWG als wesentliche Informationen bei Rankings von Suchergebnissen und bei Produktvergleichen.

Voraussetzungen ohne Punkte. Ein Gerät kommt nur in die Rangliste, wenn es

  • mit Propan (R290) arbeitet, einem natürlichen Kältemittel: Ab 1. Januar 2028 wird die Bundesförderung für effiziente Gebäude nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln fördern;
  • in der Wärmeerzeugerliste des BAFA steht;
  • die Gerätewerte der Förderung erfüllt: ηs (jahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz) mindestens 150 % bei 35 °C und 125 % bei 55 °C, ein Außengerät mindestens 10 dB unter der Grenze der EU-Ökodesign-Verordnung (bei Geräten über 6 bis 12 kW sind das höchstens 60 dB(A) Schallleistung) und eine digitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung.

ηs ist ein Normwert für ein durchschnittliches Klima. Die BAFA-Liste nennt sie für jedes Gerät, ebenso Nennwärmeleistung, Kältemittel und Schallleistung; so stammen alle Werte aus derselben Quelle.

Welches Modell je Marke. Aus jeder aktuellen Propan-Monoblock-Reihe nehmen wir die Größe, deren Nennwärmeleistung laut BAFA-Liste am nächsten an 10 kW liegt (bei Gleichstand die kleinere) und deren Nennwärmeleistung bei 35 und 55 °C über 6 bis 12 kW liegt, und davon die Reihe mit den meisten Punkten; bei mehreren Inneneinheiten zählt die Kombination mit dem niedrigsten ηs. Noch nicht berücksichtigt sind Reihen, die zwar auf der BAFA-Liste stehen, deren Marktstart und Vorlauftemperatur aber offen sind, etwa die Wolf CHA-3 und FHA-3. Warum 10 kW: Unter den 160 Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, war 10 bis 12 kW die häufigste Leistungsklasse. So vergleichen wir Geräte einer Leistungsklasse, nicht Marken insgesamt.

Jedes Kriterium rechnen wir aus veröffentlichten Werten in 0 bis 100 Punkte um und gewichten es:

KriteriumGewichtSo vergeben wir Punkte
Effizienz bei 55 °C40 %ηs laut BAFA-Liste: 0 Punkte bei 125 %, dem Mindestwert der Förderung; 2 je Prozentpunkt darüber, höchstens 100
Schall außen25 %Schallleistung laut BAFA-Liste: 0 Punkte bei 60 dB(A), der Grenze der Förderung; 5 je dB darunter, höchstens 100
Garantie25 %ohne Aufpreis und Ihnen selbst gewährt: 100 Punkte ab 5 Jahren, 50 für 2 bis 4 Jahre, 0 ohne
Vorlauftemperatur10 %Höchstwert ohne Heizstab: 0 Punkte bei 55 °C, 5 je Grad darüber, höchstens 100

Rechenbeispiel mit einem angenommenen Gerät. ηs 150 % ergibt (150 − 125) × 2 = 50 Punkte, 50 dB(A) ergibt (60 − 50) × 5 = 50, fünf Jahre Garantie ohne Aufpreis 100, 70 °C Vorlauf (70 − 55) × 5 = 75. Gewichtet: 0,4 × 50 + 0,25 × 50 + 0,25 × 100 + 0,1 × 75 = 65 Punkte.

Warum diese Gewichte. Die Effizienz bei 55 °C bestimmt die Stromrechnung, gerade im Bestandshaus mit Heizkörpern; der Schall entscheidet über Aufstellort und Nachbarn. Wie lange ein Gerät hält, lässt sich aus veröffentlichten Daten nicht vergleichen, die Garantie ist die einzige schriftliche Zusage dazu. Bezahlte Garantiepakete bewerten wir nicht, weil ihre Preise nicht veröffentlicht sind. Die höchste Vorlauftemperatur ist eine Reserve, kein Ziel.

Was die Punkte nicht sagen. Eine Marke ohne eindeutig belegte Garantiebedingungen für Deutschland nehmen wir nicht in die Rangliste auf; die Ranglistenseite nennt sie mit dem Grund. Andere Gewichte können die Reihenfolge ändern, wofür die Ranglistenseite ein Beispiel zeigt; dort steht auch das Datum der BAFA-Liste. Für Ihr Haus zählen Heizlast, Vorlauftemperatur, Aufstellort und gute Planung oft mehr als ein paar Punkte. Markenseiten nennen keinen Ranglistenplatz; sie zeigen, was eine Baureihe nach unseren Kriterien stark oder schwach macht.

Was wir nicht tun

Wir testen keine Wärmepumpen, besichtigen keine Häuser und prüfen nicht die Arbeit von Fachbetrieben. Titel wie „Testsieger“, eigene Siegel und Sternebewertungen gibt es bei uns nicht. Wir beraten nicht im Einzelfall zu Steuern, Recht oder Förderung: Ob ein Zuschuss oder eine Steuerermäßigung bei Ihnen greift, klären Sie mit KfW oder BAFA, einem Energieeffizienz-Experten oder einer Steuerberatung. Statt pauschaler Umweltversprechen nennen wir Emissionen als Menge mit Quelle und Jahr.

Fehler melden und Korrekturen

Kommt Ihnen eine Angabe falsch oder veraltet vor, schreiben Sie uns über die Kontaktseite, mit der Adresse der Seite, dem betroffenen Satz und gern Ihrer Quelle. Wir prüfen den Hinweis an der Primärquelle. Ist die Angabe falsch, korrigieren wir den Text und jede Rechnung, die darauf beruht; die geänderten Sätze prüfen wir an der Quelle, bevor die neue Fassung erscheint. Falsche Regeln, Fördersätze und Preise haben Vorrang. Ändert eine Korrektur eine Regel, einen Fördersatz, einen Preis oder ein Rechenergebnis, vermerken wir sie mit Datum auf der Seite.

Auf Wunsch eines Herstellers oder Fachbetriebs ändern wir eine Markenseite oder die Rangliste nur, wenn eine Angabe nachweislich falsch oder veraltet ist, etwa weil ein neues Datenblatt gilt. Kriterien, Gewichte und Bewertungen ändern wir nicht auf Anfrage.