Wärmepumpe Förderung 2026: So viel Zuschuss zahlt die KfW

Wie viel Förderung die KfW für eine Wärmepumpe zahlt, welche Bedingungen für den Klimageschwindigkeits- und den Einkommensbonus gelten und wie der Zuschuss bis 2030 sinkt: für fünf Haushalte im selben Beispielhaus durchgerechnet.

Wer für eine Wärmepumpe Förderung bei der KfW beantragt, erhält bei einem Antrag bis 31. Dezember 2026 30 % der förderfähigen Kosten als Zuschuss, gerechnet auf höchstens 28.000 € für die erste Wohneinheit (Höchstbetrag für Anträge bis 31. Januar 2027). Wohnen Sie selbst im Haus, kommen zwei Boni dazu: 16 Prozentpunkte, wenn Sie eine funktionierende Ölheizung oder eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzen und danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah auskommen, und 10 bis 40 Prozentpunkte, wenn Ihr zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen höchstens 50.000 € beträgt. Zusammen zahlt die KfW höchstens 70 %; liegt das Einkommen bei höchstens 30.000 €, sind es 80 %. Im Beispielhaus mit alter Gasheizung sind das ohne Einkommensbonus 12.880 € Zuschuss auf ein Angebot von 34.898 €.

Auf einen Blick

  • Grundförderung. 30 % der förderfähigen Kosten für Anträge bis 31. Dezember 2026. Laut Förderrichtlinie soll sie für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 % sinken; Geräte mit Ursprung in der EU sollen dann 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus erhalten.
  • Boni. Nur für Eigentümer, die selbst im Haus wohnen: Klimageschwindigkeitsbonus von 16 Prozentpunkten, wenn Sie eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung oder eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gas- oder Biomasseheizung ersetzen und danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah auskommen (Anträge bis 31. Januar 2027, danach jedes Halbjahr 4 Punkte weniger); Einkommensbonus von 40, 30 oder 10 Prozentpunkten bis 30.000, 40.000 oder 50.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen.
  • Höchstbetrag. 28.000 € für Anträge bis 31. Januar 2027, danach jedes Halbjahr 750 € weniger, ab 1. August 2030 22.000 €; er gilt für die Heizung eines Gebäudes insgesamt. Einen Effizienzbonus gibt es nicht mehr.
  • Gerät. Nur Wärmepumpen aus der Wärmeerzeugerliste des BAFA, ausgelegt auf eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0, bei Luft-Wasser-Wärmepumpen mit einem Außengerät, das mindestens 10 dB leiser ist als die Grenzwerte der EU-Ökodesign-Verordnung; ab 1. Januar 2028 nur mit natürlichem Kältemittel.
  • Reihenfolge. Erst den Liefervertrag mit Förderbedingung schließen und den Antrag stellen, dann bauen; ein Vertrag ohne diese Bedingung oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet den Zuschuss.

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Den Einbau einer Wärmepumpe in einem bestehenden Wohngebäude fördert die KfW mit dem Zuschuss 458, der „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Rechtsgrundlage ist die Förderrichtlinie für die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) vom 17. August 2026; sie gilt mit Wirkung vom 21. Juli 2026 und endet am 31. Dezember 2030. Der Zuschuss besteht aus Bausteinen, deren Prozentpunkte sich addieren:

BausteinSatzWer ihn bekommtGilt für Anträge
Grundförderung30 %private Eigentümer, auch für ein vermietetes Hausseit 21. Juli 2026; für Wärmepumpen sollen ab dem ersten Quartal 2027 15 % gelten
Klimageschwindigkeitsbonus16 ProzentpunkteSelbstnutzer, die eine funktionierende alte Heizung ersetzen und danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah auskommen (welche Heizung zählt, steht im nächsten Abschnitt)bis 31. Januar 2027, danach weniger
Einkommensbonus40, 30 oder 10 ProzentpunkteSelbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €seit 21. Juli 2026
Wertschöpfungs-Bonus15 Prozentpunktesoll Wärmepumpen mit Ursprung in der EU zustehensoll ab dem ersten Quartal 2027 gelten
Obergrenze70 %; 80 %, wenn das Einkommen höchstens 30.000 € beträgtje Wohneinheitseit 21. Juli 2026

Jeder Satz bezieht sich auf die förderfähigen Kosten, allerdings nur bis zum Höchstbetrag. Für die erste Wohneinheit liegt er bei 28.000 €, wenn Ihr Antrag bis 31. Januar 2027 eingeht. Wo kein anderer Zeitraum genannt ist, gelten die Beispiele auf dieser Seite für einen Antrag bis 31. Dezember 2026, weil sich die Grundförderung ab dem ersten Quartal 2027 ändern soll. So rechnen Sie Ihren Zuschuss selbst aus:

Zuschuss = Fördersatz × förderfähige Kosten (höchstens 28.000 €)

Ein Beispiel mit einem Antrag bis 31. Dezember 2026: Kostet die Anlage 34.898 € und stehen Ihnen 46 % zu, rechnet die KfW 0,46 × 28.000 € = 12.880 €. Die 6.898 € über dem Höchstbetrag tragen Sie vollständig selbst.

Maßgeblich für jeden Satz und jeden Höchstbetrag ist der Tag, an dem Ihr Antrag bei der KfW eingeht, nicht der Einbau und nicht die Rechnung. Den früheren Effizienzbonus von 5 Prozentpunkten für ein natürliches Kältemittel oder Wärme aus Erdreich, Wasser oder Abwasser gibt es nicht mehr. Die Mindestinvestition liegt bei 300 € brutto.

  • Grundförderung. 30 % der förderfähigen Kosten für Anträge bis 31. Dezember 2026.
  • Klimageschwindigkeitsbonus. 16 Prozentpunkte für Selbstnutzer, die eine funktionierende alte Heizung ersetzen und danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung auskommen (Anträge bis 31. Januar 2027).
  • Einkommensbonus. 40, 30 oder 10 Prozentpunkte für Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000, 40.000 oder 50.000 €.
  • Höchstbetrag. Gerechnet wird auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit (Anträge bis 31. Januar 2027); zusammen zahlt die KfW höchstens 70 %; liegt das Einkommen bei höchstens 30.000 €, sind es 80 %.
  • Ergänzungskredit. Finanziert förderfähige Kosten bis 120.000 € je Wohneinheit (Programme 358 und 359) und lässt sich mit dem Zuschuss kombinieren.
  • Effizienzbonus. Gibt es nicht mehr.

Klimageschwindigkeitsbonus: welche alte Heizung zählt

Der Klimageschwindigkeitsbonus belohnt, wer eine alte Heizung früh ersetzt. Er hängt an vier Bedingungen, die alle erfüllt sein müssen:

  • Selbstnutzung. Sie sind Eigentümer und wohnen mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz im Haus; den Bonus gibt es nur für die selbst genutzte Wohneinheit.
  • Alte Heizung. Sie ersetzen eine funktionierende Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- oder Nachtspeicherheizung, gleich wie alt sie ist, oder eine funktionierende Gas- oder Biomasseheizung, deren Inbetriebnahme bei Antragstellung mindestens 20 Jahre zurückliegt.
  • Entsorgung. Die alte Heizung wird fachgerecht demontiert und entsorgt.
  • Kein fossiler Rest. Danach darf keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah die Wohnung mehr versorgen; ausgenommen sind gasbetriebene Brennstoffzellenheizungen und wasserstofffähige Heizungen.

Wegen der letzten Bedingung schließt eine Wärmepumpe mit einem Gaskessel für die Spitzenlast, etwa in einer Hybridheizung, den Bonus in der Regel aus. Für das Alter zählt laut KfW das Datum der Inbetriebnahme, nicht das Einbaudatum, und Sie müssen es mit geeigneten Unterlagen nachweisen. Und weil die KfW eine Bonusförderung nach dem Antrag grundsätzlich nicht mehr ändert, gehört jeder Bonus, der Ihnen zusteht, schon in den Antrag.

Der Bonus sinkt nach einem festen Zeitplan. In Euro hängt er außerdem am Höchstbetrag, der im selben Takt kleiner wird:

AntragBonusAuf den Höchstbetrag
21. Juli 2026 bis 31. Januar 202716 Prozentpunkte4.480 € (16 % von 28.000 €)
1. Februar bis 31. Juli 202712 Prozentpunkte3.270 € (12 % von 27.250 €)
1. August 2027 bis 31. Januar 20288 Prozentpunkte2.120 € (8 % von 26.500 €)
1. Februar bis 31. Juli 20284 Prozentpunkte1.030 € (4 % von 25.750 €)
ab 1. August 2028kein Bonus0 €

Läuft Ihre Gasheizung noch keine 20 Jahre, lohnt sich Warten nur unter Umständen. Nehmen wir an, die Gasheizung im Beispielhaus wäre erst im Oktober 2007 in Betrieb gegangen; 20 Jahre wären es dann im Oktober 2027. Mit einem Antrag bis 31. Dezember 2026 gäbe es ohne Einkommensbonus nur die Grundförderung, 0,30 × 28.000 € = 8.400 €. Mit einem Antrag zwischen Oktober 2027 und 31. Januar 2028 kämen die Eigentümer nach den Plänen der Förderrichtlinie mit einer Wärmepumpe aus der EU auf 38 % von 26.500 € = 10.070 €, mit einem Gerät von außerhalb der EU auf 23 % = 6.095 €. Warten brächte also nur dann 1.670 € mehr, wenn Ihre Wärmepumpe nach den dann geltenden Regeln als Gerät aus der EU gilt; sonst kostet es 2.305 €.

Einkommensbonus: welches Einkommen die KfW ansetzt

Auch den Einkommensbonus gibt es nur für die selbst genutzte Haupt- oder alleinige Wohneinheit. Maßgeblich ist nicht das Bruttogehalt, sondern das zu versteuernde Einkommen aus Ihren Steuerbescheiden:

  • Welche Jahre. Der Durchschnitt des zu versteuernden Einkommens aus dem zweiten und dritten Jahr vor dem Antrag. Für einen Antrag im Jahr 2026 sind das 2023 und 2024, für einen Antrag im Jahr 2027 entsprechend 2024 und 2025.
  • Wer zählt. Alle Eigentümer, die in der Wohneinheit mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz gemeldet sind, und ihre dort gemeldeten Ehe- oder Lebenspartner, auch unverheiratete Partner in eheähnlicher Gemeinschaft; Minderjährige zählen nicht mit.
  • Welche Nachweise. Ausschließlich die Einkommensteuerbescheide des Finanzamts. Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbescheide erkennt die KfW nicht an.
  • Rentner ohne Steuerbescheid. Haben Sie für die beiden Jahre keine Steuererklärung abgegeben, reichen Sie laut KfW die Rentenbezugsmitteilungen ein, für weitere Renten eine Bescheinigung nach § 22 Nr. 5 Satz 7 EStG, dazu eine Selbsterklärung. Die KfW setzt dann die gesamten Bruttorenten der beiden Jahre an, nicht das zu versteuernde Einkommen.
  • Kinder. Ist mindestens ein Kind unter 18 Jahren im Haushalt gemeldet, für das Kindergeldberechtigung besteht, steigen die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €, unabhängig von der Zahl der Kinder (Familienzuschlag).
EinkommenMit KindBonusObergrenze
bis 30.000 €bis 40.000 €40 Prozentpunkte80 %
über 30.000 bis 40.000 €über 40.000 bis 50.000 €30 Prozentpunkte70 %
über 40.000 bis 50.000 €über 50.000 bis 60.000 €10 Prozentpunkte70 %
über 50.000 €über 60.000 €kein Bonus70 %

Ein Paar mit einem zehnjährigen Kind hatte laut Steuerbescheiden 2023 ein zu versteuerndes Einkommen von 44.000 € und 2024 von 38.000 €. Für einen Antrag im Jahr 2026 zählt der Durchschnitt, 41.000 €; mit Familienzuschlag setzt die KfW 31.000 € an. Das ergibt 30 Prozentpunkte Einkommensbonus. Mit dem Klimageschwindigkeitsbonus kämen 30 + 16 + 30 = 76 % zusammen; weil das Einkommen über 40.000 € liegt, gilt aber die Obergrenze von 70 %.

Liegen beim Antrag noch nicht alle Bescheide vor, schätzen Sie das Einkommen; liegt es später doch über der Grenze, zahlt die KfW den Bonus nicht aus.

Förderfähige Kosten und Höchstbetrag

Förderfähig sind die Kosten, die Sie für die Maßnahme tatsächlich tragen, brutto einschließlich Mehrwertsteuer; nur wer zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, rechnet netto. Dazu zählen das Material, der fachgerechte Einbau, die Inbetriebnahme und die Umfeldmaßnahmen, die für die Maßnahme nötig sind, also vorbereitende und wiederherstellende Arbeiten. Welche Arbeiten das im Einzelnen sind, regelt das „Infoblatt zu den förderfähigen Maßnahmen und Leistungen“. Die geplanten förderfähigen Kosten trägt Ihr Fachbetrieb oder Energieeffizienz-Experte in die Bestätigung zum Antrag ein; klären Sie dabei, welche Posten Ihres Angebots dazugehören.

Einige Fälle sind gesondert geregelt:

  • Hybridgeräte. Bei bivalenten Kombi- oder Kompaktgeräten zählt nur der Anteil der Wärmepumpe.
  • Eigenleistung. Bauen Sie selbst, fördert die KfW nur das Material, und nur wenn ein Fachunternehmer oder Energieeffizienz-Experte die fachgerechte Ausführung und die Materialkosten bestätigt.
  • Heizungsdefekt. Die Miete einer provisorischen Heizung bis zum Einbau der neuen Anlage ist förderfähig, ab Antragstellung für höchstens ein Jahr.
  • Miete, Leasing, Contracting. Die vereinbarten Raten zählen für bis zu zehn Jahre als förderfähige Kosten; Betrieb, Instandhaltung und Energie nicht.
  • Ratenkauf. Die Kosten der Anlage sind förderfähig, Finanzierungskosten nicht.

Der Höchstbetrag gilt für die Heizung des ganzen Gebäudes, unabhängig davon, wann und wie viele Anträge Sie stellen. Eine spätere zweite Heizungsmaßnahme am selben Haus kann deshalb höchstens den nicht genutzten Rest ausschöpfen; ab dem ersten Quartal 2027 soll eine weitere Anlage zur Wärmeerzeugung in einem Haus, das schon mit der neuen Wärmepumpe heizt, gar nicht mehr gefördert werden. Für die zweite bis sechste Wohneinheit kommen je 15.000 € hinzu; im Zweifamilienhaus sind es bei einem Antrag bis 31. Dezember 2026 also 43.000 €, die Boni gibt es aber nur für die selbst genutzte Wohnung. Wie der Höchstbetrag ab 1. Februar 2027 sinkt, zeigt der Fahrplan weiter unten.

Förderung berechnen: fünf Haushalte, ein Haus

Wie stark die Boni wirken, zeigt unser Beispielhaus: ein Einfamilienhaus von 1975 mit 140 m² Wohnfläche, teilweise saniert, mit Heizkörpern und einer funktionierenden Gasheizung, die vor mindestens 20 Jahren in Betrieb ging. Als Preis setzen wir 34.898 € an, den Median von 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen in Ein- und Zweifamilienhäusern, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat (erstellt von September 2025 bis April 2026, Preise vor Förderung); die Auswertung gilt für eine Region und dient hier zur Orientierung. Wir nehmen an, dass alle Kosten bis zum Höchstbetrag förderfähig sind, und rechnen für alle Fälle mit einem Antrag bis 31. Dezember 2026. Nur die Bewohner ändern sich:

HaushaltSatzRechnungZuschussEigenanteil
Vermietet, Eigentümer wohnt woanders30 %0,30 × 28.000 €8.400 €26.498 €
Selbstnutzer, Einkommen über 50.000 €46 %0,46 × 28.000 €12.880 €22.018 €
Selbstnutzer, Einkommen 45.000 €56 %0,56 × 28.000 €15.680 €19.218 €
Familie mit Kind, Einkommen 41.000 €70 % (rechnerisch 76 %)0,70 × 28.000 €19.600 €15.298 €
Rentnerpaar, Einkommen 28.000 €80 % (rechnerisch 86 %)0,80 × 28.000 €22.400 €12.498 €

Zuschuss und Eigenanteil bei 34.898 €

HaushaltZuschussEigenanteil
Vermietet8.400 €26.498 €
Über 50.000 €12.880 €22.018 €
45.000 €15.680 €19.218 €
Familie, 41.000 €19.600 €15.298 €
Rentner, 28.000 €22.400 €12.498 €
Zuschuss und Eigenanteil im Beispielhaus für fünf Haushalte: Angebotspreis 34.898 €, förderfähig höchstens 28.000 €, Antrag bis 31. Dezember 2026; Einkommen ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Die Tabelle zeigt zweierlei. Erstens begrenzt der Höchstbetrag stärker als jeder Bonus: Weil die KfW nur 28.000 € der 34.898 € ansetzt, deckt der Zuschuss für den Selbstnutzer ohne Einkommensbonus 36,9 % der Rechnung, und auch beim Rentnerpaar mit 80 % sind es 64,2 %. Zweitens kappt die Obergrenze die Summe der Boni: Familie und Rentnerpaar kämen rechnerisch auf 76 und 86 %.

Liegt ein Angebot unter dem Höchstbetrag, fördert die KfW den vollen Preis. Für das günstigste der 160 Angebote aus dieser Auswertung, 21.099 €, ergäben 46 % rund 9.706 € Zuschuss und rund 11.393 € Eigenanteil. Welche Posten in diesen Preisen stecken und was im Altbau dazukommt, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten.

Wie die Förderung bis 2030 sinkt

Zwei Bausteine werden nach festem Plan kleiner: Ab 1. Februar 2027 verliert der Klimageschwindigkeitsbonus jedes Halbjahr 4 Prozentpunkte und der Höchstbetrag für die erste Wohneinheit 750 €. Dazu kommt eine geplante Änderung. Laut Förderrichtlinie soll die Grundförderung für Wärmepumpen ab dem ersten Quartal 2027 nur noch 15 % betragen, und Wärmepumpen mit Ursprung in der EU sollen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungs-Bonus erhalten, also zusammen wieder auf 30 % kommen. Den genauen Starttermin und die Herkunftsregeln will das Bundeswirtschaftsministerium noch bekannt geben; die KfW schreibt, die Grundförderung für Geräte von außerhalb der EU „könnte“ auf 15 % sinken.

Für das Beispielhaus (Selbstnutzer, funktionierende Gasheizung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb, ohne Einkommensbonus) ergibt das:

AntragHöchstbetragBonusMit 30 %Mit 15 %
21. Juli 2026 bis 31. Januar 202728.000 €16 Punkte12.880 €8.680 €
1. Februar bis 31. Juli 202727.250 €12 Punkte11.445 €7.357,50 €
1. August 2027 bis 31. Januar 202826.500 €8 Punkte10.070 €6.095 €
1. Februar bis 31. Juli 202825.750 €4 Punkte8.755 €4.892,50 €
1. August 2028 bis 31. Januar 202925.000 €–7.500 €3.750 €
1. Februar bis 31. Juli 202924.250 €–7.275 €3.637,50 €
1. August 2029 bis 31. Januar 203023.500 €–7.050 €3.525 €
1. Februar bis 31. Juli 203022.750 €–6.825 €3.412,50 €
ab 1. August 203022.000 €–6.600 €3.300 €

„Mit 30 %“ gilt vor dem Start der Änderung und danach nach den Plänen für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU, „mit 15 %“ danach für alle anderen. Für Anträge im Januar 2027 gelten Höchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus noch wie 2026; welche Grundförderung dann gilt, hängt vom Starttermin ab. Bis Mitte 2028 kostet im Beispielhaus jedes Halbjahr Warten zwischen 1.255 und 1.435 € Zuschuss, selbst wenn die Grundförderung bei 30 % bleibt.

Vorgeschrieben ist die Wärmepumpe nicht: Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) führt die elektrische Wärmepumpe in § 42 als eine von zehn Optionen auf, eine Heizung zu ersetzen; die 65-%-Regel des sogenannten Heizungsgesetzes galt bis 28. Juli 2026. Der Anreiz, früh auf eine Wärmepumpe umzusteigen, kommt also aus der Förderung, nicht aus einer Wärmepumpenpflicht. Was das Gesetz für neue Gas- und Ölheizungen verlangt, erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz.

Welche Wärmepumpen die KfW fördert

Gefördert werden elektrisch angetriebene Wärmepumpen, die die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie erfüllen; mit Gas betriebene Wärmepumpen und Geräte, die Raumluft als Wärmequelle nutzen, sind ausgeschlossen. Für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe gilt:

AnforderungWertNachweis
ListeEintrag in der Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“ des BAFA; die Liste ist abschließendListeneintrag des Modells
PrüfungPrüfung nach EN 14511/EN 14825 oder Zertifizierung, etwa nach Keymark, durch ein akkreditiertes PrüfinstitutPrüfbericht oder Zertifikat
Effizienzjahreszeitbedingte Raumheizungs-Energieeffizienz ηs mindestens 150 % bei 35 °C und 125 % bei 55 °C; Niedertemperatur-Wärmepumpen nur der 35-°C-WertDatenblatt
JahresarbeitszahlAuslegung auf mindestens 3,0Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1
SchallAußengerät mindestens 10 dB unter den Grenzwerten der Verordnung (EU) Nr. 813/2013Schallleistungspegel im Datenblatt
Steuerungdigitale Schnittstelle zur netzorientierten Steuerung und Anbindung an ein intelligentes Messsystem; ab 1. Juli 2027 in einem Format nach dem Code of Conduct der EU-Kommission, etwa EEBUSHerstellernachweis
Kältemittelab 1. Januar 2028 nur natürliche, etwa R290 (Propan)Datenblatt

Die Schallgrenze nennt die Richtlinie nicht in Dezibel. Rechnet man sie aus den Grenzwerten der Ökodesign-Verordnung für das Außengerät (65, 70, 78 und 88 dB) um, entspricht sie einem Schallleistungspegel des Außengeräts von höchstens 55 dB(A) bei bis zu 6 kW Nennwärmeleistung, 60 dB(A) über 6 bis 12 kW, 68 dB(A) über 12 bis 30 kW und 78 dB(A) über 30 bis 70 kW. Das ist eine Eigenschaft des Geräts; was davon beim Nachbarn ankommt und welcher Abstand sich empfiehlt, erklärt der Ratgeber Lautstärke und Abstand.

Hinter der Steuerungsschnittstelle steht das Netzrecht. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, gelten nach § 14a EnWG als steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Beschädigung oder Überlastung des Netzes zeitweise drosseln, übergangsweise auch vorbeugend, aber nicht unter 4,2 kW; der übrige Haushaltsstrom bleibt unberührt, und im Gegenzug zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt. Für die Förderung müssen Sie beim Messstellenbetreiber spätestens bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe oder zur Abnahme durch den Fachbetrieb ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellen, sofern Ihr Hausanschluss noch keines hat; laut KfW-Infoblatt geht das auch schon vor oder während der Arbeiten.

Die Jahresarbeitszahl gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme eine Anlage im Jahr aus einer Kilowattstunde Strom macht. Wie realistisch die geforderte 3,0 im Bestand ist, zeigen Feldmessungen des Fraunhofer ISE an 77 Wärmepumpen in Ein- bis Dreifamilienhäusern der Baujahre 1826 bis 2001: Luft-Wasser-Wärmepumpen erreichten im Mittel 3,4, bei einer Spanne von 2,6 bis 4,9. Der Wert ist erreichbar, aber nicht garantiert.

Auch für die Planung macht die Richtlinie Vorgaben. Die Wärmepumpe muss anhand einer raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 bemessen werden, damit sie weder zu groß noch zu klein ist. Vorgeschrieben sind außerdem ein hydraulischer Abgleich nach Verfahren B mit dem Bestätigungsformular der VdZ, eine an das Gebäude angepasste Heizkurve, Rohrleitungen, die mindestens nach den gesetzlichen Vorgaben gedämmt sind, sowie die Messung des Stromverbrauchs und der erzeugten Wärme mit einer Verbrauchs- und Effizienzanzeige.

Wer den Zuschuss bekommt

Antragsberechtigt sind private Eigentümer bestehender Wohngebäude: wer sein Einfamilienhaus selbst bewohnt, aber auch Eigentümer vermieteter oder nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser, Letztere allerdings ohne die beiden Boni. Ausgeschlossen sind eine im Grundbuch als Eigentümerin eingetragene Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und ihre Gesellschafter sowie Personen, die ein Nießbrauchrecht am Haus haben. Wer ein Haus gekauft hat und noch nicht im Grundbuch steht, kann laut KfW mit einer Auflassungsvormerkung beantragen; bei der Nachweiseinreichung muss die Eintragung vorliegen.

Für das Haus und die Maßnahme gilt:

  • Der Bauantrag oder die Bauanzeige liegt bei Antragstellung mindestens fünf Jahre zurück, und das Gebäude fällt nach den Arbeiten unter das Gebäudemodernisierungsgesetz.
  • Die Maßnahme steigert die Energieeffizienz oder den Anteil erneuerbarer Energien, und der Heizungseinbau wird mit einer Optimierung des gesamten Heizungsverteilsystems verbunden.
  • Nach dem Einbau müssen die versorgten Wohnungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden, auch wenn ein Kessel für Spitzenlasten bleibt. Das ist eine Bedingung der Förderung, keine gesetzliche Pflicht.
  • Gebrauchte Anlagen, Eigenbauten und Prototypen, von denen weniger als vier Exemplare betrieben werden, fördert die KfW nicht.
  • Soll Ihr Grundstück nach einer veröffentlichten Entscheidung der Gemeinde an ein Wärmenetz angeschlossen werden, etwa per Satzung oder Anschluss- und Benutzungszwang, fördert die KfW nur den Netzanschluss und keine eigene Heizung. Fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach, ob es eine solche Entscheidung gibt, bevor Sie den Antrag stellen.
  • Ab dem ersten Quartal 2027 soll die KfW keinen neuen Wärmeerzeuger mehr fördern, wenn das Gebäude bereits von einer Wärmepumpe, Biomasse- oder Solarthermieanlage versorgt wird, die ab dem 1. Januar 2008 in Betrieb genommen wurde, oder an ein Gebäude- oder Wärmenetz angeschlossen ist. Ersetzen Sie in einer Hybridheizung den Öl-, Gas- oder Kohlekessel durch einen förderfähigen Wärmeerzeuger, soll das weiter gefördert werden.

Vertrag und Antrag: Die Reihenfolge entscheidet

Ob es den Zuschuss gibt, entscheidet sich vor dem ersten Handgriff. Zuerst stellt ein Fachbetrieb für Heizungstechnik oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag aus; dann schließen Sie den Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer Förderbedingung und stellen den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor auf der Baustelle gearbeitet wird. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für die Umsetzung, die Nachweise reichen Sie innerhalb von sechs Monaten nach der letzten Rechnung ein. Welche Unterlagen Sie wann brauchen, zeigt der Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe Schritt für Schritt. Ob ein Angebot die Förderbedingung und alle übrigen nötigen Posten enthält, prüfen Sie mit dem Ratgeber Wärmepumpen-Angebot prüfen.

Ohne Bedingung im Vertrag kein Zuschuss

Der Vertrag muss eine aufschiebende oder auflösende Bedingung enthalten, die ihn an die Förderzusage der KfW knüpft, und das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen, das im Bewilligungszeitraum liegen muss. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Musterformulierung bereit, die Sie an Ihr Vorhaben anpassen müssen. Ein Vertrag ohne diese Bedingung gilt ebenso als Beginn des Vorhabens wie der Start der Arbeiten vor Ort, und ein Beginn vor dem Antrag schließt die Förderung aus. Planungs- und Beratungsleistungen sind schon vorher erlaubt. In den 160 Angeboten aus Rheinland-Pfalz, die die Verbraucherzentrale ausgewertet hat, enthielten nur 33 % einen Passus zu dieser Bedingung.

Zuschuss, Kredit, Steuer und BAFA kombinieren

Ergänzungskredit. Förderfähige Kosten können Sie zusätzlich über den Ergänzungskredit der KfW (Programme 358 und 359) finanzieren, laut KfW auch zur Zwischenfinanzierung; Sie beantragen ihn bei einer Bank Ihrer Wahl, und laut Merkblatt lässt er sich mit dem Zuschuss kombinieren. Finanziert werden förderfähige Kosten bis 120.000 € je Wohneinheit, und Selbstnutzer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € erhalten für ihre Wohnung einen zusätzlichen Zinsvorteil aus Bundesmitteln. Die aktuellen Konditionen nennt Ihnen die Bank.

Steuer. Erhalten Sie den Zuschuss, können Sie für dieselbe Maßnahme keine steuerliche Förderung nach § 35a oder § 35c EStG beantragen und müssen das bei der Förderung zusichern. Führen Sie mehrere Maßnahmen durch, dürfen Sie aber die Heizung über die KfW fördern lassen und für eine andere Maßnahme die steuerliche Förderung der energetischen Gebäudesanierung nutzen. Ob für Ihre Heizung statt des Zuschusses die Steuerermäßigung infrage kommt, klären Sie mit einem Steuerberater.

Weitere Fördermittel. Fördern andere öffentliche Programme dieselben Kosten mit, etwa mit Krediten, Zulagen oder Zuschüssen, darf die öffentliche Förderung insgesamt 60 % dieser Kosten nicht übersteigen; sonst wird der Anteil der Bundesförderung gekürzt. Prüfen Sie deshalb vor einem zusätzlichen Antrag, ob er sich bei Ihrem KfW-Satz noch lohnt. Für dieselben Kosten ist nur ein Antrag zulässig, entweder bei der KfW oder beim BAFA; der Ergänzungskredit ist davon ausgenommen.

BAFA. Für die Heizung ist die KfW zuständig, für weitere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle und die Heizungsoptimierung das BAFA. Die Förderrichtlinie sieht für Maßnahmen an der Gebäudehülle 15 % vor, ebenso für die Optimierung einer bestehenden Heizungsanlage, zu der der hydraulische Abgleich mit Einstellung der Heizkurve, der Tausch von Heizungspumpen sowie der Einbau von Flächenheizungen und Niedertemperaturheizkörpern gehören. Diese Optimierung wird aber nur für eine Heizung gefördert, die älter als zwei Jahre und, wenn sie mit Öl, Gas oder Kohle läuft, nicht älter als 20 Jahre ist; ein neuer Wärmeerzeuger gehört nicht dazu. Neue Heizkörper, die Sie zusammen mit der Wärmepumpe einbauen, fallen deshalb nicht unter die Heizungsoptimierung. Ob sie als Umfeldmaßnahme zu den förderfähigen Kosten der Wärmepumpe zählen, klären Sie vor dem Auftrag mit dem Fachbetrieb oder einem Energieeffizienz-Experten; dieselben Kosten werden ohnehin nur einmal gefördert. Förderfähig sind beim BAFA bis zu 30.000 € je Kalenderjahr für die erste Wohneinheit, mit einem geförderten individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) 60.000 €; der iSFP-Bonus von 5 Prozentpunkten gilt nur für die Kosten oberhalb von 30.000 € und nicht für die Heizung selbst. Ob Ihre Heizkörper überhaupt getauscht werden müssen, behandelt der Ratgeber Wärmepumpe im Altbau.

Checkliste: Förderung sichern, bevor Sie unterschreiben

Gehen Sie die Punkte der Reihe nach durch; die ersten drei entscheiden über die Boni.

  • Alter der Heizung. Unterlagen heraussuchen, aus denen das Datum der Inbetriebnahme hervorgeht; bei Gas und Biomasse müssen es zum Antrag mindestens 20 Jahre sein.
  • Selbstnutzung. Meldebestätigung mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz und Grundbuchauszug bereithalten; beide verlangt die KfW für Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus.
  • Einkommen. Die Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag für alle Eigentümer und Partner zusammentragen, die nach den Regeln oben zum Haushalt zählen; als Rentner ohne Steuerbescheid die Rentenbezugsmitteilungen.
  • Gerät. Das angebotene Modell in der Wärmeerzeugerliste des BAFA suchen und Schallleistung und Kältemittel im Datenblatt prüfen.
  • Planung. Im Angebot nach der raumweisen Heizlastberechnung, der Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 und dem hydraulischen Abgleich nach Verfahren B fragen.
  • Vertrag. Aufschiebende oder auflösende Bedingung zur KfW-Zusage und voraussichtliches Umsetzungsdatum hineinschreiben lassen.
  • Alte Heizung. Demontage und fachgerechte Entsorgung ins Angebot aufnehmen lassen, sonst entfällt der Klimageschwindigkeitsbonus.
  • Wärmenetz. Bei der Gemeinde fragen, ob für Ihr Grundstück ein Anschluss an ein Wärmenetz beschlossen ist.
  • Antrag. Vor Baubeginn stellen und dabei jeden Bonus angeben, der Ihnen zusteht; nachträglich lässt er sich laut KfW grundsätzlich nicht ergänzen.
  • Unterlagen. Welche Unterlagen Sie für den Antrag und nach dem Einbau brauchen, zeigt der Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe.
  • Zehn Jahre. Die Anlage zehn Jahre zweckentsprechend nutzen und alle Unterlagen so lange aufbewahren; bei einem Verkauf muss der Käufer davon erfahren.

Werte, die sich ändern

WasWertgilt
Grundförderung (Zuschuss 458)30 %Anträge seit 21. Juli 2026; für Wärmepumpen soll sie ab dem ersten Quartal 2027 15 % betragen, Starttermin noch nicht veröffentlicht
Wertschöpfungs-Bonus15 Prozentpunktesoll ab dem ersten Quartal 2027 für Wärmepumpen mit Ursprung in der EU gelten, Regeln noch nicht veröffentlicht
Klimageschwindigkeitsbonus16 ProzentpunkteSelbstnutzer, Tausch einer funktionierenden alten Heizung, danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah (Bedingungen im Abschnitt Klimageschwindigkeitsbonus); Anträge bis 31. Januar 2027, danach 12, 8 und 4 Punkte je Halbjahr, ab 1. August 2028 keiner
Einkommensbonus40 / 30 / 10 Prozentpunktenur Selbstnutzer; zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen bis 30.000 / 40.000 / 50.000 €, mit Kind je 10.000 € mehr
Obergrenze des Fördersatzes70 %, bis 30.000 € Einkommen 80 %je Wohneinheit; mit Kind 80 % bis 40.000 €
Höchstbetrag erste Wohneinheit28.000 €Anträge bis 31. Januar 2027, ab 1. Februar 2027 jedes Halbjahr 750 € weniger bis 22.000 € ab 1. August 2030
Höchstbetrag zweite bis sechste Wohneinheitje 15.000 €seit 21. Juli 2026
Mindestinvestition300 €brutto, einschließlich Mehrwertsteuer
Ergänzungskreditbis 120.000 € je WohneinheitZinsvorteil für Selbstnutzer bis 90.000 € Einkommen
BAFA: Gebäudehülle, Heizungsoptimierung15 %, höchstens 30.000 € förderfähig je Kalenderjahrerste Wohneinheit; mit iSFP 60.000 €
SteuerungsschnittstelleFormat nach dem Code of Conduct der EU-KommissionWärmepumpen, die ab 1. Juli 2027 eingebaut werden
Kältemittelnur natürliche Kältemittelab 1. Januar 2028
Förderrichtlinie BEG EMgilt bis 31. Dezember 2030vom 17. August 2026
Angebotspreis Luft-Wasser-WärmepumpeMedian 34.898 €160 Angebote aus Rheinland-Pfalz, ausgewertet von der Verbraucherzentrale, September 2025 bis April 2026, vor Förderung

So haben wir gerechnet

Alle Beispiele gelten für unser Beispielhaus (Einfamilienhaus von 1975, 140 m², funktionierende Gasheizung, seit mindestens 20 Jahren in Betrieb), wo kein anderer Zeitraum genannt ist, für einen Antrag bis 31. Dezember 2026, mit dem Median von 34.898 € aus 160 Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, und der Annahme, dass alle Kosten bis zum Höchstbetrag förderfähig sind. Programme der Länder und Kommunen, Kredit und Steuer sind nicht eingerechnet; mehr dazu in unserer redaktionellen Methode.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe?

Bei einem Antrag bis 31. Dezember 2026 zahlt die KfW zwischen 8.400 € und 22.400 €, wenn Ihre förderfähigen Kosten den Höchstbetrag von 28.000 € erreichen. 8.400 € sind die 30 % Grundförderung, die jeder antragsberechtigte Eigentümer erhält. Wer selbst im Haus wohnt, eine funktionierende Ölheizung oder eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und danach ohne fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah auskommt, kommt auf 46 %, mit Einkommensbonus auf 56 oder 70 % und bei einem Einkommen bis 30.000 € (mit Kind bis 40.000 €) auf 80 %.

Wärmepumpe Förderung: Wie lange gibt es sie noch?

Die Förderrichtlinie läuft bis 31. Dezember 2030, wird aber schrittweise weniger großzügig. Der Klimageschwindigkeitsbonus fällt für Anträge ab 1. August 2028 weg, der Höchstbetrag sinkt bis August 2030 auf 22.000 €, und für Wärmepumpen ohne Ursprung in der EU soll die Grundförderung ab dem ersten Quartal 2027 auf 15 % zurückgehen. Ein Rechtsanspruch besteht nicht; die KfW fördert, solange Haushaltsmittel verfügbar sind.

Wann muss ich den Antrag stellen?

Vor Beginn des Vorhabens, also bevor Sie einen Vertrag ohne Förderbedingung unterschreiben oder die Arbeiten vor Ort beginnen. Beim Antrag muss der Liefer- oder Leistungsvertrag mit der Bedingung bereits vorliegen. Weil der Eingangstag des Antrags über Bonus und Höchstbetrag entscheidet, lohnt es sich, ihn vor einem Stichtag wie dem 1. Februar 2027 einzureichen und nicht erst kurz vor dem Einbau.

Gibt es für die Wärmepumpe noch eine Förderung vom BAFA?

Den Zuschuss für die Wärmepumpe selbst beantragen Sie bei der KfW. Das BAFA ist für weitere Effizienzmaßnahmen wie die Gebäudehülle zuständig und führt die Wärmeerzeugerliste, in der Ihr Gerät stehen muss. Doppelt fördern lässt sich ein Posten nicht: Was die KfW mit der Wärmepumpe bezuschusst, können Sie nicht noch einmal beim BAFA einreichen.

Ab wann gilt eine Gasheizung als 20 Jahre alt?

Entscheidend ist der Tag der ersten Inbetriebnahme, nicht der Einbau, gemessen am Tag des Antrags. Das Alter weisen Sie mit geeigneten Unterlagen nach. Öl-, Kohle-, Gas-Etagen- und Nachtspeicherheizungen brauchen kein Mindestalter; sie müssen nur funktionieren.

Bekomme ich die Förderung auch für ein vermietetes Haus?

Ja, die Grundförderung von 30 % steht auch Eigentümern vermieteter oder nicht selbst genutzter Einfamilienhäuser zu. Klimageschwindigkeits- und Einkommensbonus gibt es dagegen nur für eine Wohnung, die Sie selbst mit Haupt- oder alleinigem Wohnsitz bewohnen. Im Beispielhaus macht das bei einem Antrag bis 31. Dezember 2026 den Unterschied zwischen 8.400 € und 12.880 € oder mehr.

Gibt es die Förderung auch, wenn die Wärmepumpe schon eingebaut ist?

Nein. Die KfW fördert nur Vorhaben, die bei Antragstellung noch nicht begonnen haben; als Beginn zählt schon ein Vertrag ohne Förderbedingung. Beginnen Sie nach dem Antrag, aber vor der Zusage, tun Sie das auf eigenes Risiko.

Wie rechne ich meine Förderung selbst aus?

Addieren Sie die Sätze, die Ihnen zustehen, kappen Sie die Summe bei 70 % oder 80 % und multiplizieren Sie sie mit Ihren förderfähigen Kosten, höchstens mit dem Höchstbetrag. Ein Selbstnutzer, der eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung ersetzt und ein zu versteuerndes Einkommen von 45.000 € hat, kommt bei einem Antrag bis 31. Dezember 2026 auf 30 + 16 + 10 = 56 %; bei Kosten ab 28.000 € sind das 15.680 €.