Wärmepumpentarif und § 14a EnWG: Preise, Zähler und Module

Ein Wärmepumpentarif kostete laut Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt zum 1. April 2025 im Schnitt 27,44 ct/kWh mit eigenem Zähler, rund 31 % weniger als Haushaltsstrom. Hier lesen Sie, woher der Preisvorteil kommt, welcher Zähler und welches Netzentgelt-Modul zu Ihrem Haus passen und was das im Beispielhaus ausmacht.

Ein Wärmepumpentarif ist ein eigener Stromtarif für die Heizung und deutlich günstiger als Haushaltsstrom: Laut Monitoringbericht von Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt kostete Wärmepumpenstrom zum 1. April 2025 im Schnitt 27,44 ct/kWh mit eigenem Zähler und 31,70 ct/kWh mit gemeinsamer Messung, Haushaltsstrom 40,05 ct/kWh. Der Preisvorteil kommt vor allem aus niedrigeren Netzentgelten. Die gewährt der Netzbetreiber, weil er Wärmepumpen nach § 14a EnWG bei drohender Überlastung oder Beschädigung des Netzes, übergangsweise auch vorbeugend, drosseln darf, nie jedoch unter 4,2 kW. Das gilt für Geräte über 4,2 kW Anschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb gingen.

Auf einen Blick

  • Preis. Wärmepumpenstrom lag im Monitoringbericht (Preisstand 1. April 2025) rund 31 % (eigener Zähler) und 21 % (gemeinsame Messung) unter Haushaltsstrom; Heizstrom-Neukundentarife kosteten laut BDEW am 1. Oktober 2026 im Schnitt 29,0 ct/kWh.
  • Voraussetzung. In der Regel eine steuerbare Wärmepumpe nach § 14a EnWG: über 4,2 kW Anschlussleistung, seit 1. Januar 2024 in Betrieb, gedrosselt bei drohender Überlastung oder Beschädigung, übergangsweise auch vorbeugend, nie unter 4,2 kW.
  • Zähler. Einen eigenen Zähler brauchen nur Modul 2 und Tarife mit getrennter Messung; für Modul 1 genügt der Hauszähler, wenn Sie ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung bestellen.
  • Beispielhaus. 5.455 kWh Wärmepumpenstrom kosten mit 37,3 ct/kWh 2.035 € im Jahr, mit Modul 1 bei Netze BW 1.887 €, zum Tarifniveau des Monitoringberichts 1.729 € (gemeinsame Messung) oder 1.497 € (eigener Zähler), jeweils ohne Zusatzkosten für einen zweiten Zähler oder das intelligente Messsystem.

Was Wärmepumpenstrom kostet und warum ein Wärmepumpentarif günstiger ist

Die Durchschnittspreise für Wärmepumpenstrom, auch Heizstrom genannt, fragen Bundesnetzagentur und Bundeskartellamt bei den Stromanbietern ab, zuletzt zum 1. April 2025 für 7.500 kWh im Jahr. Haushaltsstrom stammt aus demselben Bericht und gilt für 2.500 bis 5.000 kWh:

Bestandteil (ct/kWh)HaushaltsstromWärmepumpe, gemeinsame MessungWärmepumpe, eigener Zähler
Beschaffung, Vertrieb, Marge15,8415,1215,55
Netzentgelt (netto)11,025,723,33
Messstellenbetrieb0,480,370,40
Konzessionsabgabe1,600,730,17
KWK- und Offshore-Umlage1,101,100,00
§ 19-Umlage und Stromsteuer3,613,613,61
Umsatzsteuer6,395,064,38
Gesamtpreis brutto40,0531,7027,44

Was die Zahlen zeigen:

  • Der Anteil des Stromanbieters ist fast gleich. Beschaffung, Vertrieb und Marge liegen in allen drei Fällen zwischen 15,12 und 15,84 ct/kWh; von den 12,61 ct Preisvorteil mit eigenem Zähler entfallen 7,69 ct auf das Netzentgelt vor Umsatzsteuer.
  • Der eigene Zähler spart zusätzlich. Mit eigenem Zählpunkt entfallen nach § 22 EnFG die KWK- und die Offshore-Netzumlage, Netzentgelt und Konzessionsabgabe liegen niedriger: zusammen 4,26 ct/kWh weniger als bei gemeinsamer Messung.

Jüngere Zahlen liefert der BDEW: Laut seiner Strompreisanalyse kosteten abschließbare Heizstrom-Neukundentarife mit getrennter Messung am 1. Oktober 2026 im Schnitt 29,0 ct/kWh (6.000 kWh im Jahr, Grundpreis anteilig), Haushaltstarife am selben Tag 38,9 ct/kWh. Wärmepumpentarife weist der BDEW nicht gesondert aus, und beide Quellen nennen Durchschnitte, keine Angebote. Wie viel Strom Ihre Wärmepumpe braucht, erklärt der Ratgeber Stromverbrauch einer Wärmepumpe.

§ 14a EnWG: Was der Netzbetreiber steuern darf

Den günstigeren Preis gibt es in der Regel nur für eine steuerbare Verbrauchseinrichtung, wie das Gesetz solche Wärmepumpen nennt: Laut Bundesnetzagentur erhalten Sie die Netzentgeltreduzierung gerade deshalb, weil der Netzbetreiber das Gerät im Notfall steuern kann. Grundlage ist § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes mit zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur:

  • Welche Geräte. Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, die seit dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden. Es zählt die elektrische Leistung einschließlich Heizstab, nicht die Heizleistung; mehrere Wärmepumpen desselben Betreibers hinter einem Anschluss werden zusammengerechnet.
  • Wann gedrosselt wird. Wenn eine Überlastung oder Beschädigung des örtlichen Netzes droht, und nur so lange, wie diese Lage besteht. Fehlen dem Netzbetreiber noch die Voraussetzungen dafür, darf er übergangsweise vorbeugend drosseln, wenn seine Netzplanung eine Überlastung erwarten lässt: höchstens zwei Stunden am Tag, in einem Netzbereich längstens 24 Monate und nicht über Ende 2028 hinaus.
  • Was immer bleibt. Mindestens 4,2 kW, bei Wärmepumpen über 11 kW Anschlussleistung 40 % ihrer Anschlussleistung. Licht, Kühlschrank und übriger Haushaltsstrom werden nicht gedrosselt, auch nicht an einem gemeinsamen Zähler.
  • Was Sie dafür bekommen. Ein reduziertes Netzentgelt nach Modul 1, 2 oder 3. Außerdem darf der Netzbetreiber den Anschluss Ihrer Wärmepumpe nicht wegen fehlender Netzkapazität ablehnen oder verzögern.

Die Bundesnetzagentur rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und unwesentlichen Komforteinbußen.

Wie das Signal ankommt. Gesteuert wird grundsätzlich über ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung, direkt an der Wärmepumpe oder über ein Energiemanagementsystem. Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage wird nicht auf die 4,2-kW-Grenze angerechnet; wie Sie beides kombinieren, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe und Photovoltaik.

Geöffneter Zählerschrank mit Zählern und Steuerungseinrichtung; eine gestrichelte Signalleitung führt zum Außengerät vor dem Haus
Gesteuert wird über das intelligente Messsystem mit Steuerungseinrichtung im Zählerschrank; das Signal geht nur an die Wärmepumpe, der übrige Haushaltsstrom bleibt unberührt.

Wärmepumpen von vor 2024. Bis Ende 2023 brauchte eine Wärmepumpe für ein reduziertes Netzentgelt einen eigenen Zählpunkt, und der Netzbetreiber legte feste oder rollierende Sperrzeiten fest. Wer damals eine Steuerung vereinbart hat, behält diese Bedingungen bis 31. Dezember 2028 und wechselt spätestens zum 1. Januar 2029 in die neuen Regeln. Ältere Anlagen ohne vereinbarte Steuerung bleiben ausgenommen, können aber freiwillig und endgültig wechseln. Eine neue Wärmepumpe über 4,2 kW fällt unter die neuen Regeln, auch beim Tausch gegen das gleiche Modell.

Modul 1, 2 und 3: das Netzentgelt im Vergleich

Wie stark Ihr Netzentgelt sinkt, bestimmen Sie mit dem Modul. Das Netzentgelt ist der Teil Ihres Strompreises, mit dem Ihr Stromanbieter den Netzbetreiber bezahlt, nicht der Arbeitspreis Ihres Liefervertrags.

ModulWas sich ändertZählerFür wenBedingungen
Modul 1Netzentgelt sinkt um einen festen Betrag im Jahr, einmal je AbrechnungsstelleHauszähler genügtHäuser mit einem Zähler, ohne Umbaugilt automatisch, wenn Sie nichts wählen; Netzentgelt nie unter 0 €
Modul 2Netzentgelt-Arbeitspreis der Wärmepumpe sinkt auf 40 %, kein Netzentgelt-Grundpreis am zweiten Zählereigener Zählerhoher Wärmepumpenverbrauch, weil die Ersparnis mit jeder Kilowattstunde wächstausdrücklich wählen; nicht mit Modul 3 kombinierbar
Modul 3Netzentgelt nach Uhrzeit in drei Preisstufen, für den gesamten Strom des Zählpunktsintelligentes Messsystemwer Verbrauch in günstige Zeitfenster verschieben kannnur zusätzlich zu Modul 1; Zeitfenster legt der Netzbetreiber je Kalenderjahr fest

Modul 1 berechnet jeder Netzbetreiber nach derselben bundesweiten Formel: 80 € als Ausgleich für den Aufwand, die Wärmepumpe steuerbar zu machen, plus 3.750 kWh × Netzentgelt-Arbeitspreis in der Niederspannung (brutto) × 0,2. Bei Netze BW sind das 80 € + 3.750 kWh × 0,0901 €/kWh × 0,2 = 147,58 €; das Preisblatt nennt 147,56 €. Je nach Netz fällt der Betrag anders aus:

Netzbetreiber 2026Arbeitspreis NetzentgeltModul 1 im JahrArbeitspreis Modul 2
Netze BW9,01 ct/kWh147,56 €3,61 ct/kWh
Stromnetz Berlin8,88 ct/kWh146,58 €3,55 ct/kWh
N-ERGIE Netz7,09 ct/kWh133,20 €2,83 ct/kWh

Ihren Betrag nennt das Preisblatt Ihres Netzbetreibers bei den Entgelten für steuerbare Verbrauchseinrichtungen. Der Betrag ändert sich jedes Jahr mit dem Arbeitspreis: Bei Netze BW waren es 2025 noch 166,84 €.

Modul 2 gilt nur für Strom über einen eigenen Zähler. Bei Netze BW sinkt der Netzentgelt-Arbeitspreis 2026 von 9,01 auf 3,61 ct/kWh; für die 5.455 kWh unseres Beispielhauses sind das 5.455 kWh × (9,01 − 3,61) ct/kWh = 294,57 € weniger im Jahr, knapp doppelt so viel wie in Modul 1.

Modul 3: Netze BW berechnet 2026 in allen Quartalen 13,16 ct/kWh von 17 bis 22 Uhr, 3,61 ct/kWh von 10 bis 14 Uhr und sonst 9,01 ct/kWh, jeweils brutto. Jede Kilowattstunde, die aus dem Abend- in das Mittagsfenster wandert, spart 9,55 ct Netzentgelt; jede im Abendfenster kostet 4,15 ct mehr als zum Standardpreis. Läuft Ihre Wärmepumpe abends viel, kann Modul 3 also teurer werden.

Ein Zähler oder zwei?

Seit dem 1. Januar 2024 entscheiden Sie selbst, ob die Wärmepumpe am Hauszähler hängt oder einen eigenen Zähler bekommt; für die Steuerung ist ein separater Zählpunkt nicht mehr nötig. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterscheidet zwei Konzepte:

  • Ein Zähler. Haushalt und Wärmepumpe teilen sich den Hauszähler. Möglich sind Modul 1, auf Wunsch mit Modul 3, und Tarife mit gemeinsamer Messung über einen Doppeltarifzähler.
  • Zwei Zähler. Die Wärmepumpe bekommt einen eigenen Zähler, mit mehr Installationsaufwand. Dafür werden Modul 2 und Tarife mit getrennter Messung möglich.
Zwei gleiche Zählerschränke: links mit einem Zähler, rechts mit zwei Zählern, daneben jeweils die Außeneinheit
Links teilen sich Haushalt und Wärmepumpe einen Zähler, rechts hat die Wärmepumpe einen eigenen.

Für das Beispielhaus im Netz von Netze BW heißt das: Ein Zähler mit Modul 1 senkt das Netzentgelt um 147,56 € im Jahr, zwei Zähler mit Modul 2 um 294,57 €. Dieser Vorsprung von 147,01 € muss den Grundpreis des zweiten Liefervertrags und das Messentgelt des zweiten Zählers tragen.

Zählerschrank. Ob zweiter Zähler, Messsystem und Steuerung Platz finden, hängt davon ab, ob der Zählerschrank den Anschlussbedingungen des Netzbetreibers entspricht und genug Raum bietet. Von den 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen aus Rheinland-Pfalz (September 2025 bis April 2026), die die Verbraucherzentrale ausgewertet hat, enthielten nur 50 einen Umbau des Zählerschranks; in 34 mit eindeutigem Preis kostete er 350 bis 7.765 €, im Median 2.966 €. Das Zählerkonzept ging nur aus 16 Angeboten hervor. Lassen Sie sich beides schriftlich geben; wie Sie ein Angebot Posten für Posten prüfen, erklärt der Ratgeber Wärmepumpen-Angebot prüfen.

Zeichnung eines elektronischen Stromzählers mit Display und Klemmenabdeckung auf einer Montageplatte
Für Modul 2 oder einen Tarif mit getrennter Messung bekommt die Wärmepumpe einen eigenen Zähler; er braucht Platz im Zählerschrank und kostet ein eigenes Messentgelt.

Rechenbeispiel: Was Tarif und Modul im Beispielhaus ausmachen

Unser Beispielhaus ist ein teilsaniertes Einfamilienhaus von 1975 mit 140 m² und Heizkörpern. Es braucht 18.000 kWh Wärme im Jahr; mit einer Jahresarbeitszahl von 3,3, unserer vorsichtigen Annahme, sind das 18.000 kWh ÷ 3,3 = 5.455 kWh Strom. Welche Jahresarbeitszahl realistisch ist, erklärt der Ratgeber Jahresarbeitszahl, COP und SCOP.

FallRechnungStromkosten im JahrUnterschied
1. Haushaltsstrom, ohne Modul5.455 kWh × 0,373 €/kWh2.035 €–
2. Haushaltsstrom mit Modul 1 bei Netze BW2.035 € − 147,56 €1.887 €−148 €
3. Tarifniveau, gemeinsame Messung5.455 kWh × 0,3170 €/kWh1.729 €−306 €
4. Tarifniveau, eigener Zähler5.455 kWh × 0,2744 €/kWh1.497 €−538 €

Stromkosten der Wärmepumpe im Jahr

FallBeispielhaus, 5.455 kWh
Haushaltsstrom2.035 €
Haushaltsstrom mit Modul 11.887 €
Tarif, gemeinsame Messung1.729 €
Tarif, eigener Zähler1.497 €
Stromkosten der Wärmepumpe im Beispielhaus: Haushaltsstrom 37,3 ct/kWh laut BDEW-Durchschnitt 2026 für Haushalte (Neukundentarife, 3.500 kWh), Modul 1 nach dem Preisblatt 2026 von Netze BW, Tarifniveau laut Monitoringbericht mit Preisstand 1. April 2025; ohne Zusatzkosten für einen zweiten Zähler oder das intelligente Messsystem.

So lesen Sie das Ergebnis:

  • Fall 1 rechnet mit dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026 laut BDEW (Neukundentarife, 3.500 kWh im Jahr, Grundpreis anteilig, ohne Wärmepumpentarife) und ist der vorsichtige Ausgangswert.
  • Fall 2 gilt nur, wenn Ihr Stromanbieter die Netzentgeltreduzierung an Sie weitergibt; dazu verpflichtet ist er nicht.
  • Fälle 3 und 4 zeigen die Größenordnung eines Wärmepumpentarifs mit anderem Preisstand und anderer Verbrauchsmenge, keine Preise, die Sie heute angeboten bekommen. Ziehen Sie Modul 1 hier nicht zusätzlich ab: Das niedrigere Netzentgelt steckt bereits im Tarifpreis.
  • Gemeinsam oder getrennt? Zwischen Fall 3 und Fall 4 liegen zum selben Preisstand 4,26 ct/kWh, im Beispielhaus 5.455 kWh × 0,0426 €/kWh = 232 € im Jahr. Davon gehen Grundpreis und Messentgelt des zweiten Zählers ab, und ein nötiger Umbau im Zählerschrank muss sich daraus über die Jahre bezahlen.

Anmeldung, Messsystem und Modulwahl: So läuft es ab

  1. Eingetragener Elektrobetrieb. Die elektrische Anlage hinter der Hausanschlusssicherung erweitern darf außer dem Netzbetreiber nur ein Installationsunternehmen, das im Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers steht (§ 13 Niederspannungsanschlussverordnung). Vereinbaren Sie, dass dieser Betrieb auch die Meldung übernimmt.
  2. Vor der Inbetriebnahme melden. Jede Inbetriebnahme einer steuerbaren Wärmepumpe ist dem Netzbetreiber im Voraus mitzuteilen, ebenso spätere Leistungsänderungen und die endgültige Stilllegung. Eine feste Frist in Wochen gibt es nicht.
  3. Modul wählen. Bei der Anmeldung beim Netzbetreiber oder beim Abschluss des Stromliefervertrags; ohne Wahl gilt Modul 1. Ein Wechsel zwischen Modul 1 und 2 wirkt frühestens ab der Mitteilung an Netzbetreiber und Stromanbieter, nie rückwirkend. Modul 3 bestellen Sie laut Bundesnetzagentur meist am zügigsten über den Stromanbieter.
  4. Messsystem beauftragen. Bestellen Sie beim Messstellenbetreiber oder Netzbetreiber ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung; schon der Auftrag genügt für das reduzierte Netzentgelt, die Kosten tragen Sie. Für die KfW-Förderung (Anträge seit 21. Juli 2026) muss die Bestellung spätestens bis zur Inbetriebnahme oder Abnahme erfolgen, falls noch keines eingebaut ist; das einmalige Einbauentgelt des Messstellenbetreibers ist förderfähig. Den Antrag erklärt der Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe, die übrigen Bedingungen der Ratgeber Wärmepumpe Förderung.

Wärmepumpentarif vergleichen und wechseln: Worauf es im Vertrag ankommt

Das Netzentgelt rechnet der Netzbetreiber mit Ihrem Stromanbieter ab, nicht mit Ihnen. Der Stromanbieter muss Netzentgelt und Reduzierung auf der Rechnung ausweisen, ist laut Bundesnetzagentur aber nicht verpflichtet, die Reduzierung weiterzugeben; das regelt Ihr Vertrag. Weil beide grundsätzlich einmal im Jahr miteinander abrechnen, kann die Gutschrift nach der Inbetriebnahme erst mit einer späteren Rechnung erscheinen. Fehlt sie auch in der zweiten Jahresrechnung, nennt die Bundesnetzagentur einen Anbieterwechsel als Möglichkeit.

Besondere Tarife für steuerbare Verbrauchseinrichtungen bieten laut Bundesnetzagentur einige Stromanbieter an, und zwei Drittel der Heizstrommenge lieferte 2024 noch der örtliche Grundversorger. Vergleichen Sie deshalb Angebote mit Ihrem eigenen Verbrauch:

Jahreskosten = kWh im Jahr × Arbeitspreis + Grundpreis für jeden Zähler − weitergegebene Gutschrift nach Modul 1

Bei zwei Zählern rechnen Sie Haushalt und Wärmepumpe getrennt und addieren beide Ergebnisse.

Checkliste vor dem Tarifwechsel

Die ersten Punkte klären Sie mit dem Fachbetrieb, die letzten mit dem Stromanbieter.

  • Zählerkonzept. Ein gemeinsamer oder ein eigener Zähler, schriftlich im Angebot, mit der Aussage, ob der Zählerschrank umgebaut werden muss.
  • Anmeldung nach § 14a EnWG. Gilt § 14a für Ihre Wärmepumpe (über 4,2 kW einschließlich Heizstab, seit 1. Januar 2024 in Betrieb), folgen die Meldung vor der Inbetriebnahme und der Auftrag für das Messsystem.
  • Modul. Bewusst gewählt (1, 2 oder 1 mit 3) und in der Bestätigung von Netzbetreiber oder Stromanbieter genannt.
  • Preise. Arbeitspreis je kWh und Grundpreis für jeden Zähler, mit Ihrem Verbrauch auf ein Jahr gerechnet.
  • Weitergabe. Der Vertrag sagt, dass die Netzentgeltreduzierung an Sie weitergegeben wird.
  • Vertragsbedingungen. Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und die Voraussetzungen des Tarifs, etwa eigener Zähler, Steuerbarkeit oder Sperrzeiten.
  • Erste Rechnungen. Netzentgelt und Reduzierung sind ausgewiesen.

Werte, die sich ändern

WasWertgilt
Wärmepumpenstrom27,44 ct/kWh eigener Zähler, 31,70 ct/kWh gemeinsame MessungMonitoringbericht, Preisstand 1. April 2025, 7.500 kWh im Jahr, brutto
Haushaltsstrom im selben Bericht40,05 ct/kWh1. April 2025, 2.500–5.000 kWh im Jahr, brutto
Heizstrom-Neukundentarife29,0 ct/kWhBDEW, 1. Oktober 2026, getrennte Messung, 6.000 kWh im Jahr
Haushaltsstrom37,3 ct/kWhBDEW-Durchschnitt 2026 für Haushalte (Neukundentarife, 3.500 kWh)
Modul 1147,56 € (Netze BW), 146,58 € (Stromnetz Berlin), 133,20 € (N-ERGIE Netz) im JahrPreisblätter 2026, brutto, je Netzgebiet; für steuerbare Wärmepumpen nach § 14a EnWG
Modul 2 und 3 bei Netze BW3,61 statt 9,01 ct/kWh; Modul 3: 13,16 / 9,01 / 3,61 ct/kWhPreisblatt 2026, brutto; Modul 3: 17–22 Uhr / übrige Zeit / 10–14 Uhr
Umbau Zählerschrank350–7.765 €, Median 2.966 €34 Angebote, Rheinland-Pfalz, September 2025 bis April 2026

So haben wir gerechnet

Das Beispielhaus ist eine Annahme: Baujahr 1975, 140 m², Heizkörper, 18.000 kWh Wärme, Jahresarbeitszahl 3,3, also 5.455 kWh Wärmepumpenstrom. Gerechnet ist mit dem BDEW-Haushaltsstrompreis 2026, mit Modul 1 aus dem Preisblatt 2026 von Netze BW und mit den Durchschnittspreisen des Monitoringberichts. Zusatzkosten für einen zweiten Zähler oder das intelligente Messsystem und der übrige Haushaltsstrom sind nicht eingerechnet. Es ist eine Modellrechnung, kein Angebot. Mehr dazu in unserer redaktionellen Methode.

Häufige Fragen

Lohnt sich ein Wärmepumpentarif?

Das entscheidet Ihre Jahresrechnung, nicht der Arbeitspreis allein: Je mehr Strom die Wärmepumpe braucht, desto stärker wirkt ein niedrigerer Preis je Kilowattstunde; dagegen stehen der Grundpreis eines zweiten Vertrags, das Messentgelt und ein möglicher Umbau im Zählerschrank. Rechnen Sie beide Varianten mit Ihrem Verbrauch durch.

Brauche ich für die Wärmepumpe einen zweiten Zähler?

Nicht zwingend. Eine steuerbare Wärmepumpe darf seit 2024 auch am allgemeinen Hauszähler hängen, und das pauschale Modul 1 gibt es dann ebenfalls. Nötig wird ein eigener Zähler erst für Modul 2 oder einen Tarif mit getrennter Messung.

Modul 1 oder Modul 2: Was ist besser?

Das hängt von Verbrauch und Netzgebiet ab. Modul 1 bringt einen festen Betrag ohne Umbau; Modul 2 spart je Kilowattstunde, lohnt sich also eher bei hohem Verbrauch, und braucht einen eigenen Zähler. Rechnen Sie beide mit dem Preisblatt Ihres Netzbetreibers und ziehen Sie bei Modul 2 die Kosten des zweiten Zählers ab.

Darf der Netzbetreiber meine Wärmepumpe abschalten?

Nicht ganz. Der Netzbetreiber darf die Leistung einer steuerbaren Wärmepumpe nur zeitweise begrenzen, wenn dem örtlichen Netz eine Überlastung oder Beschädigung droht, übergangsweise auch vorbeugend. Mindestens 4,2 kW bleiben ihr immer, sodass sie weiterheizt.

Kann ich mit einer Wärmepumpe den Stromanbieter wechseln?

Ja, den Stromanbieter wählen Sie frei. Ein Modul, das Sie bei der Anmeldung gegenüber dem Netzbetreiber gewählt haben, bleibt laut Bundesnetzagentur sogar bestehen, wenn Ihr Vertrag endet und Sie in die Grundversorgung fallen. Achten Sie beim neuen Vertrag auf die Weitergabe der Netzentgeltreduzierung und beim alten auf die Kündigungsfrist.