KfW 458 beantragen: der Antrag für die Wärmepumpe, Schritt für Schritt
Wie Sie den KfW-Zuschuss 458 für eine Wärmepumpe beantragen: welche Unterlagen Sie wann brauchen, warum der Vertrag vor dem Antrag eine Förderklausel braucht und welche Fristen bis zur Auszahlung gelten, mit einem Zeitplan für ein Beispielhaus.
Für den Zuschuss KfW 458 stellen Sie als Eigentümer selbst den Antrag im Kundenportal „Meine KfW“, bevor auf der Baustelle gearbeitet wird. Vorher brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) eines Fachbetriebs und einen an die Zusage geknüpften Liefervertrag. Nach der Zusage haben Sie 36 Monate für den Einbau, nach der letzten Rechnung sechs Monate für die Nachweise, dann zahlt die KfW. Ersetzt die Wärmepumpe im selbst bewohnten Beispielhaus eine funktionierende, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung, beträgt der Zuschuss 12.880 € (46 % von 28.000 €; Antrag bis 31. Dezember 2026, ohne Einkommensbonus).
Auf einen Blick
- Reihenfolge. BzA, Vertrag mit Förderklausel, Antrag, dann erst die Arbeiten; ein Vertrag ohne Klausel oder ein Baubeginn vor dem Antrag kostet den Zuschuss.
- Antragsteller. Beim Einfamilienhaus der Eigentümer selbst; eine Vollmacht für den Heizungsbauer lässt die KfW nicht zu.
- Netz. Wärmepumpen über 4,2 kW vor der Inbetriebnahme beim Netzbetreiber melden; für die Förderung bei jeder Wärmepumpe spätestens zur Inbetriebnahme ein intelligentes Messsystem bestellen, falls noch keines eingebaut ist.
- Geld. Gezahlt wird erst nach geprüften Nachweisen, nur für unbar bezahlte Rechnungen und ohne Rechtsanspruch.
Förderung für die Wärmepumpe beantragen: die sechs Schritte
458 ist die Programmnummer des KfW-Zuschusses „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“, eines Teils der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Wer für eine Wärmepumpe Förderung beantragen will, durchläuft laut Merkblatt der KfW sechs Schritte:
Welche Fördersätze und welcher Höchstbetrag gelten, legt der Tag fest, an dem der Antrag bei der KfW eingeht. Für Anträge bis 31. Dezember 2026 beträgt die Grundförderung 30 %; für Selbstnutzer kommen unter Bedingungen zwei Boni dazu, zusammen höchstens 70 %, bei niedrigem Einkommen 80 %, gerechnet auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten.
Schritt 1: die Bestätigung zum Antrag (BzA)
Die BzA nennt die geplante Heizung und die geplanten förderfähigen Gesamtkosten und bestätigt die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie. Für den Heizungstausch genügt die Erklärung eines Fachunternehmers für Heizungstechnik, etwa Ihres Heizungsbauers; zugelassen ist auch ein Energieeffizienz-Experte der Kategorie „BEG – Wohngebäude“ aus der Expertenliste des Bundes.
- Alle Kosten hinein. Über den beantragten Betrag hinaus stockt die KfW den Zuschuss nicht auf. Lassen Sie deshalb auch das Fundament, die Elektroarbeiten, die direkt zur Wärmepumpe gehören, Demontage und Entsorgung der alten Heizung und das einmalige Entgelt des Messstellenbetreibers für den Einbau des intelligenten Messsystems aufnehmen. Maßgeblich ist das Infoblatt der KfW zu den förderfähigen Maßnahmen in der Fassung am Tag des Antrags; Zweifelsfälle wie den Zählerschrank klären Sie vor dem Antrag mit der KfW oder einem Energieeffizienz-Experten.
- Belege für den Bonus. Welche Heizung und welches Einkommen für die Boni zählen, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung. Für den Klimageschwindigkeitsbonus suchen Sie vor dem Antrag geeignete Unterlagen zum Datum der Inbetriebnahme der alten Heizung heraus und lassen Demontage und Entsorgung in den Auftrag schreiben; danach darf keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung im Gebäude oder gebäudenah die Wohnung mehr versorgen.
Die BzA bestätigt auch eine Bedingung jeder geförderten Wärmepumpe: Nach dem Einbau müssen die versorgten Wohnungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizt werden; das ist eine Förderbedingung, nicht die gesetzliche 65-%-Regel, die bis 28. Juli 2026 galt.
Schritt 2: der Vertrag mit Förderklausel
Vor dem Antrag schließen Sie mit dem Fachbetrieb einen Liefer- oder Leistungsvertrag mit einer aufschiebenden oder auflösenden Bedingung, die ihn an die Zusage der KfW knüpft. Er muss außerdem das voraussichtliche Datum der Umsetzung nennen, das im Bewilligungszeitraum liegen muss. Ohne Bedingung gilt schon Ihre Unterschrift als Beginn des Vorhabens, und nachträglich lässt sich die Bedingung laut KfW nicht aufnehmen.
| Merkmal | Aufschiebende Bedingung | Auflösende Bedingung |
|---|---|---|
| Wann der Vertrag gilt | erst ab der Zusage der KfW | ab der Unterschrift |
| Bei Ablehnung | endgültig unwirksam | erlischt, sobald und soweit die KfW mit einem Ablehnungsschreiben ablehnt |
| Selbst zu ergänzen | Tage bis zum Antrag, voraussichtliches Umsetzungsdatum | Tage bis zum Antrag, voraussichtliches Umsetzungsdatum |
Für beide Varianten bietet die KfW eine unverbindliche Musterformulierung an, die Sie an Ihr Vorhaben anpassen müssen. Hochladen müssen Sie nur den Vertrag über die Heizung als Hauptgewerk.
Dass die Klausel oft fehlt, zeigt die zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: Nur 53 von 160 Angeboten für Luft-Wasser-Wärmepumpen (September 2025 bis April 2026) enthielten einen Passus dazu, wobei sie auch in einem eigenen Dokument stehen kann. Was ein Angebot sonst enthalten muss, zeigt der Ratgeber Wärmepumpen-Angebot prüfen.
Schritt 3: der KfW-Antrag 458 in „Meine KfW“
Den Antrag stellen Sie im Kundenportal „Meine KfW“ im Produkt 458; ein Konto aus dem früheren KfW-Zuschussportal gilt dort nicht. Wer sich registriert, muss auch den Antrag stellen, und beim Einfamilienhaus lässt die KfW weder gemeinsame Anträge noch Vollmachten für Dritte zu. Bei großem Andrang warten Sie in einem virtuellen Warteraum; sind Sie an der Reihe, haben Sie zehn Minuten, um die Weiterleitung zu bestätigen. Im Antrag tragen Sie die 15-stellige BzA-ID ein und laden den Vertrag hoch. Wie lange die KfW bis zur Zusage braucht, nennt sie nicht; wer sichergehen will, plant den Baubeginn erst nach der Zusage.
Geben Sie jeden Bonus an, der Ihnen zusteht: Nachträglich lässt sich die Bonusförderung laut KfW grundsätzlich nicht ändern. Fehlen für den Einkommensbonus noch Steuerbescheide, schätzen Sie das zu versteuernde Einkommen; liegt es nach den Bescheiden über der Grenze, zahlt die KfW den Bonus nicht aus. Pro Maßnahme gibt es nur einen Antrag, und dieselben Kosten reichen Sie nur bei der KfW oder beim BAFA ein. Einen Rechtsanspruch haben Sie nicht: Die KfW entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Mittel.
Schritt 4: Baubeginn und Einbau
Nach der Zusage dürfen Sie laut Merkblatt sofort beginnen. Die Förderrichtlinie erlaubt auch einen Beginn nach dem Antrag, aber vor der Zusage; das geschieht auf eigenes Risiko und begründet keinen Rechtsanspruch auf Förderung. Planungs- und Beratungsleistungen sind schon vor dem Antrag erlaubt.
Für den Einbau haben Sie 36 Monate ab Zugang der Zusage (Bewilligungszeitraum); die Frist für die Nachweise steht in der Zusage. Ein anderes förderfähiges Gerät als geplant bestätigt der Fachbetrieb in der BnD; eine neue Zusage ist laut KfW nicht nötig. Ändert sich das Vorhaben grundlegend, etwa die Wärmequelle, können Sie auf die Zusage verzichten und mit neuem Vertrag neu beantragen; für dasselbe Vorhaben gilt danach eine Sperrfrist von sechs Monaten.
Bewahren Sie die Unterlagen vom Einbau auf: die Bestätigung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B auf dem Formular der VdZ, die Berechnung der Jahresarbeitszahl nach VDI 4650 und die Bestätigung, dass die digitale Schnittstelle der Wärmepumpe betriebsbereit ist. Wie der Abgleich abläuft, erklärt der Ratgeber Hydraulischer Abgleich.
Wie der Einbau im Haus abläuft, von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme, zeigt die Bildfolge im Ratgeber Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen.
Beim Einbau: Netzbetreiber und Messsystem
Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung (der Heizstab zählt mit), die ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen werden, sind nach § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes steuerbar. Der Netzbetreiber darf ihren Strombezug bei drohender Beschädigung oder Überlastung des Netzes zeitweise senken, übergangsweise auch vorbeugend, aber nicht unter 4,2 kW; der übrige Haushaltsstrom bleibt außen vor. Dafür zahlen Sie ein reduziertes Netzentgelt, und den Anschluss darf der Netzbetreiber nicht wegen fehlender Netzkapazität ablehnen oder verzögern. Die Beträge erklärt der Ratgeber Wärmepumpentarif.
Meldung. Die Inbetriebnahme einer solchen Wärmepumpe müssen Sie dem Netzbetreiber im Voraus melden (Festlegung BK6-22-300 der Bundesnetzagentur; allgemein § 19 Abs. 2 Niederspannungsanschlussverordnung); eine feste Vorlauffrist hat die Bundesnetzagentur bewusst nicht festgelegt. Klären Sie mit dem Fachbetrieb, wer meldet. Ins Marktstammdatenregister gehört die Wärmepumpe eines Wohnhauses nicht.
Messsystem. Für die Förderung bestellen Sie für den Hausanschluss ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung (über sie steuert der Netzbetreiber die Wärmepumpe bei Bedarf), falls dort noch keines eingebaut ist; fällt die Wärmepumpe nicht unter § 14a, genügt eines ohne Steuerungseinrichtung. Laut Infoblatt geht das schon vor oder während der Arbeiten, spätestens aber bis zur Inbetriebnahme der Wärmepumpe oder zur Abnahme durch den Fachbetrieb. Als Nachweis genügt die Bestellung oder die Eingangsbestätigung, auch als E-Mail oder Bildschirmfoto, die Sie dem Fachbetrieb vorlegen und aufbewahren. Für das reduzierte Netzentgelt genügt laut Bundesnetzagentur schon der Auftrag.

Schritt 5: Rechnung, Zahlung und Nachweise
Ist die Anlage fertig, stellt der Fachbetrieb die BnD aus und bestätigt darin die förderfähigen Gesamtkosten. Sie identifizieren sich in „Meine KfW“ per eID, über die Schufa, per Video oder mit Postident. Dann reichen Sie die Nachweise mit BnD-ID und Steuer-Identifikationsnummer ein, innerhalb von sechs Monaten nach dem Datum der letzten Rechnung, spätestens sechs Monate nach Ende des Bewilligungszeitraums; sonst verfällt der Zuschuss.
Rechnungen müssen § 14 Umsatzsteuergesetz entsprechen, auf Deutsch und in Euro ausgestellt sein und Ihren Namen, die Adresse des Hauses, die förderfähigen Maßnahmen und Kosten, die Arbeitsleistung und den Ausführungszeitraum nennen. Zahlen Sie unbar und heben Sie die Kontoauszüge auf; Rabatte und Skonto senken die förderfähigen Kosten. Bei Ratenzahlung muss die Vereinbarung ausdrücklich auf die Rechnung Bezug nehmen und mindestens eine Rate unbar gezahlt sein. Abrufen können Sie den Zuschuss frühestens nach der ersten Rate; die Schlussrechnung brauchen Sie trotzdem, und Finanzierungskosten zählen nicht.
Für die Boni reichen Sie zusätzlich diese Unterlagen ein:
| Bonus | Unterlagen |
|---|---|
| Klimageschwindigkeitsbonus | Meldebestätigung, Grundbuchauszug, Belege zur Inbetriebnahme der alten Heizung |
| Einkommensbonus | Meldebestätigungen aller Eigentümer und Partner im Haushalt, Grundbuchauszug, Einkommensteuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag |
| Familienzuschlag | Meldebestätigung des Kindes, Nachweis der Kindergeldberechtigung, Steuerbescheide wie oben |
Grundbuchauszug und Meldebestätigung dürfen beliebig alt sein, wenn sie den Stand am Tag des Antrags zeigen. Wer das Haus gekauft hat und noch nicht im Grundbuch steht, kann mit der Auflassungsvormerkung beantragen, muss beim Nachweis aber eingetragen sein. Nachweise für einen Einkommensbonus nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen nimmt die KfW voraussichtlich ab Januar 2027 an.
Rentner ohne Steuerbescheid reichen laut KfW stattdessen Rentenbezugsmitteilungen und eine Selbsterklärung ein; Rentenbescheide zählen nicht. Die Einzelheiten stehen im Ratgeber zur Förderung.
Schritt 6: Auszahlung und die zehn Jahre danach
In vielen Fällen schließt die KfW die Prüfung der Nachweise sofort ab, sonst meldet sie sich in der Regel innerhalb von zwei Monaten; überwiesen wird in der Regel zur Monatsmitte oder zum Monatsende. Zur Zwischenfinanzierung lässt sich der Zuschuss laut KfW mit dem Ergänzungskredit 358/359 kombinieren, den Sie über eine Bank beantragen.
Danach nutzen Sie die Anlage zehn Jahre zweckentsprechend und melden der KfW sofort, wenn sich die Nutzung ändert oder endet. Verkaufen Sie in dieser Zeit, weisen Sie den Käufer auf Förderung und Nutzungspflicht hin und übertragen die Pflichten im Kaufvertrag. Alle Unterlagen bewahren Sie zehn Jahre ab der Zusage auf; die KfW kann sie anfordern und vor Ort prüfen.
Beispiel: der Zeitplan im Beispielhaus
Unser Beispielhaus ist ein selbst bewohntes Einfamilienhaus von 1975 mit 140 m²; die funktionierende Gasheizung ging nach unserer Annahme im März 2005 in Betrieb. Der Preis von 34.898 € ist der Median von 160 Angebotspreisen vor Förderung, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat (September 2025 bis April 2026, eine Region, zur Orientierung). Die Termine, auch der Tag der Zusage, sind angenommen:
| Termin | Schritt | Rechenweg |
|---|---|---|
| 16. November 2026 | BzA vom Heizungsbauer | BzA nennt 34.898 €; die KfW rechnet mit höchstens 28.000 € |
| 23. November 2026 | Vertrag mit aufschiebender Bedingung, Umsetzung März 2027 | – |
| 24. November 2026 | Antrag in „Meine KfW“ | März 2005 + 20 Jahre = März 2025, also vor dem Antrag |
| 26. November 2026 | Zusage | Einbau bis 26. November 2026 + 36 Monate = 26. November 2029 |
| 15. März 2027 | Inbetriebnahme, Netzbetreiber vorher informiert, Messsystem bestellt | – |
| 22. März 2027 | Schlussrechnung, per Überweisung bezahlt | Nachweise bis 22. März 2027 + 6 Monate = 22. September 2027 |
| nach der Prüfung | Auszahlung | (0,30 + 0,16) × 28.000 € = 12.880 € |
| bis 26. November 2036 | Unterlagen aufbewahren | 26. November 2026 + 10 Jahre |
Nach der Auszahlung bleiben 34.898 € − 12.880 € = 22.018 € Eigenanteil. Die 46 % sind 30 % Grundförderung plus 16 Prozentpunkte Klimageschwindigkeitsbonus, weil die alte Gasheizung entsorgt wird und keine fossile oder mit Gas betriebene Heizung bleibt. Mit einem Antrag am 1. Februar 2027 wären Bonus und Höchstbetrag schon auf 12 Prozentpunkte und 27.250 € gesunken: (0,30 + 0,12) × 27.250 € = 11.445 €, also 1.435 € weniger, wenn die Grundförderung dann noch bei 30 % liegt. Welche Posten im Preis stecken, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten.
Typische Fehler beim KfW-Antrag
| Fehler | Folge | So vermeiden Sie ihn |
|---|---|---|
| Vertrag ohne Förderklausel unterschrieben | zählt als Vorhabenbeginn, kein Zuschuss | Klausel vor der Unterschrift einfügen |
| Arbeiten vor dem Antrag begonnen | Förderung ausgeschlossen | Termin nach dem Antrag, besser nach der Zusage |
| Antrag durch den Heizungsbauer | die KfW lässt keine Vollmacht zu | als Eigentümer selbst registrieren |
| Bonus im Antrag nicht angegeben | lässt sich grundsätzlich nicht nachholen | jeden Bonus angeben, der Ihnen zusteht |
| Kosten in der BzA zu niedrig | keine Aufstockung | alle förderfähigen Posten aufnehmen |
| Messsystem nicht bestellt | Förderbedingung verfehlt | spätestens zur Inbetriebnahme bestellen |
| Nachweisfrist verpasst | Zuschuss verfällt | Datum der letzten Rechnung notieren |
Checkliste: Unterlagen für Antrag und Nachweis
Die ersten vier Punkte brauchen Sie vor dem Antrag.
- BzA. Mit BzA-ID und allen förderfähigen Posten.
- Vertrag. Aufschiebende oder auflösende Bedingung, Frist für den Antrag und voraussichtliches Umsetzungsdatum.
- Alte Heizung. Belege zum Datum der Inbetriebnahme; Demontage und Entsorgung im Auftrag.
- Einkommen. Steuerbescheide des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag oder eine Schätzung.
- Einbau. Meldung an den Netzbetreiber, Bestätigung der Bestellung des Messsystems, VdZ-Formular zum hydraulischen Abgleich, Berechnung der Jahresarbeitszahl.
- Nachweis. BnD-ID, Steuer-Identifikationsnummer, Rechnungen mit Kontoauszügen, Meldebestätigungen, Grundbuchauszug.
Werte, die sich ändern
| Was | Wert | gilt |
|---|---|---|
| Grundförderung | 30 % | Anträge bis 31. Dezember 2026; ab dem ersten Quartal 2027 sollen 15 % plus 15 Punkte für Geräte mit EU-Ursprung gelten, Start und Herkunftsregeln offen |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 Prozentpunkte | Anträge bis 31. Januar 2027, danach jedes Halbjahr 4 Punkte weniger |
| Höchstbetrag erste Wohneinheit | 28.000 € | Anträge bis 31. Januar 2027, danach jedes Halbjahr 750 € weniger |
| Nachweise zum Einkommensbonus | voraussichtlich ab Januar 2027 | Anträge nach den seit 21. Juli 2026 geltenden Bedingungen |
So haben wir gerechnet
Der Zeitplan gilt für unser Beispielhaus (Einfamilienhaus von 1975, 140 m², selbst bewohnt, funktionierende Gasheizung seit mindestens 20 Jahren in Betrieb) mit angenommenen Terminen und, wo kein anderer Zeitraum genannt ist, einem Antrag bis 31. Dezember 2026. Als Preis dient der Median von 34.898 € aus 160 Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, förderfähig bis zum Höchstbetrag. Mehr dazu in unserer redaktionellen Methode.
Häufige Fragen
Darf mein Heizungsbauer den KfW-Antrag für mich stellen?
Nein. Beim Einfamilienhaus schicken Sie den Antrag selbst mit Ihrem eigenen Zugang zu „Meine KfW“ ab; der Heizungsbauer liefert die BzA und nach dem Einbau die BnD.
Was passiert, wenn die Wärmepumpe teurer wird als in der Bestätigung zum Antrag (BzA) angegeben?
Der Zuschuss steigt nicht mit. Im Beispielhaus ändern Mehrkosten nichts, weil schon die 34.898 € über dem Höchstbetrag von 28.000 € liegen. Hätte die BzA dort nur 25.000 € genannt, zahlte die KfW höchstens 0,46 × 25.000 € = 11.500 €, also 1.380 € weniger. Fragen Sie den Fachbetrieb deshalb vor dem Antrag, ob alle Posten des Angebots in der BzA stehen.
Muss ich die Rechnung vorstrecken, und wann kommt das Geld?
Ja. Im Beispielhaus zahlen die Eigentümer im März 2027 die vollen 34.898 €; die 12.880 € kommen erst nach der Prüfung der Nachweise. Reichen sie diese am 29. März 2027 ein, kann die KfW sofort entscheiden, sonst meldet sie sich in der Regel bis 29. Mai 2027.
Kann ich den KfW-Antrag auch nach dem Einbau stellen?
Nein. Laut KfW ist eine Förderung nur möglich, wenn mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde; eine schon eingebaute Wärmepumpe lässt sich nicht nachträglich fördern. Als Beginn zählt schon ein Vertrag ohne Förderklausel.
Wer meldet die Wärmepumpe beim Netzbetreiber, und bis wann?
Die Pflicht liegt bei Ihnen als Betreiber; übernehmen kann sie die Elektrofachkraft, die die Wärmepumpe anschließt, bei Netze BW etwa ohne vorherige Genehmigung. Bei mehr als 4,2 kW muss die Meldung vor der Inbetriebnahme vorliegen, eine Mindestfrist gibt es nicht. Bei kleineren Geräten fragen Sie den Netzbetreiber, ob er eine Meldung verlangt.