Wärmepumpen-Angebot prüfen, vergleichen und den Fachbetrieb finden
So prüfen Sie ein Wärmepumpen-Angebot: welche Posten hineingehören, was die KfW in Angebot und Vertrag verlangt, woran Sie Lücken und Warnsignale erkennen und wie Sie zwei Angebote auf einen Nenner bringen, durchgerechnet an einem Beispielhaus.
Ein Wärmepumpen-Angebot ist brauchbar, wenn es jeden Posten einzeln bepreist, die Geräteleistung aus einer raumweisen Heizlastberechnung ableitet und eine Förderklausel vorsieht, die den Vertrag an die Zusage der KfW knüpft. Daran hapert es oft: Von 160 Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, enthielt nur jedes dritte (33 %) diese Klausel, und nur 31 % nannten den Umbau des Zählerschranks ausdrücklich. Bringen Sie Angebote deshalb erst auf denselben Umfang und vergleichen Sie danach die Endsummen.
Auf einen Blick
- Vollständigkeit. Gerät, Warmwasser- und Pufferspeicher, Montage, Elektroinstallation, Zählerschrank, Fundament, hydraulischer Abgleich und der Ausbau der alten Heizung gehören mit eigenem Preis ins Angebot; „bauseits“ heißt, dass Sie den Posten selbst beauftragen und bezahlen.
- Förderung. Vor dem KfW-Antrag brauchen Sie die Bestätigung zum Antrag (BzA) und einen Vertrag mit Förderklausel; ein Vertrag ohne diese Klausel oder Arbeiten vor Ort vor dem Antrag schließen den Zuschuss aus.
- Technik. Die KfW verlangt eine raumweise Heizlast nach DIN EN 12831, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B, ein Gerät aus der Wärmeerzeugerliste des BAFA und eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 nach VDI 4650.
- Vergleich. Erst fehlende Posten ergänzen, dann Endsummen vergleichen: Im Rechenbeispiel wird so, mit den Medianpreisen der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als Platzhalter, aus einem Angebot, das 4.500 € günstiger aussieht, eines, das mindestens 936 € teurer ist.
- Zahlung. In etwa einem Drittel der 75 Angebote mit Zahlungsbedingungen, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, war schon bei Auftrag eine Anzahlung von 12 bis 85 % fällig.
Was in ein vollständiges Angebot gehört
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hat zweimal je 160 Angebote für Luft-Wasser-Wärmepumpen ausgewertet: Angebote von Oktober 2024 bis Mai 2025 (erste Auswertung) und von September 2025 bis April 2026 (zweite Auswertung). Aus der ersten Auswertung leitet sie ab, dass jedes Angebot mindestens diese Posten mit eigenem Preis aufführen sollte: das Gerät selbst, Warmwasserbereitung, Pufferspeicher, hydraulischen Abgleich, Fundament, Elektroinstallation, Montage und Lohn, sonstiges Material sowie Demontage und Entsorgung der alten Anlage. Die zweite Auswertung zeigt, dass vor allem Elektroinstallation, Zählerschrank und Zählerkonzept oft unklar bleiben oder ganz fehlen und Wartungskosten nur selten genannt werden. So lesen Sie die einzelnen Zeilen:
| Posten | Was drinstehen sollte | Median |
|---|---|---|
| Wärmepumpe | Hersteller, genaue Modellbezeichnung, Heizleistung in kW | kein Wert Warum?Die Verbraucherzentrale weist keinen Gerätepreis aus, weil viele Angebote das Gerät zusammen mit anderen Teilen bepreisen. |
| Warmwasserspeicher | Inhalt in Litern und eigener Preis | 2.106 € (43 Angebote) |
| Pufferspeicher | Inhalt in Litern und der Grund, warum er eingeplant ist | 1.237 € (44 Angebote) |
| Montage und Lohn | als eigener Posten, nicht auf andere Zeilen verteilt | 6.650 € (78 Angebote) |
| Elektroinstallation | Anschluss, Regelung und Leitungen mit ihrem Umfang | 2.687 € (78 Angebote) |
| Zählerschrank | Umbau oder Erneuerung enthalten oder ausdrücklich ausgeschlossen | 2.966 € (34 Angebote) |
| Fundament | Fundament für die Außeneinheit | 1.399 € (64 Angebote) |
| Hydraulischer Abgleich | nach Verfahren B, mit dem Formular der VdZ | 1.071 € (89 Angebote) |
| Heizkörpertausch | welche Räume, wie viele Heizkörper, Preis je Stück | 642 € je Heizkörper (18 Angebote) |
| Alte Heizung | Demontage und Entsorgung | nicht ausgewertet |
| Wartung | Preis je Termin und Umfang | 360 € je Termin (22 Angebote) |
Die Medianwerte stammen aus der zweiten Auswertung und gelten jeweils für die Angebote, die den Posten einzeln bepreisten (Anzahl in Klammern); der Wert für den Heizkörpertausch stammt aus der ersten, in der nur 18 von 160 Angeboten einen Preis dafür nannten. Die Werte sind Anhaltspunkte, um eine einzelne Zeile einzuordnen, keine Preise für Ihr Haus, und sie addieren sich nicht zu einem Gesamtpreis. Wie teuer eine Anlage insgesamt ist (im Median 34.898 € vor Förderung laut zweiter Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz) und wie weit die einzelnen Posten streuen, zeigt der Ratgeber Wärmepumpe Kosten.
Ein Wort verdient besondere Aufmerksamkeit: „bauseits“. Es heißt, dass der Anbieter diese Leistung nicht übernimmt. Steht im Angebot etwa, die Wärmepumpe werde „bis zum bauseits vorhandenen, geeigneten Zählerschrank“ angeschlossen, ist nur die Leitung bis zum Schrank enthalten; einen nötigen Umbau müssen Sie gesondert beauftragen und bezahlen. Fragen Sie bei jedem bauseits-Posten, wer die Arbeit übernimmt und was sie kostet.

Wie der Einbau im Haus abläuft, von der Bestandsaufnahme bis zur Inbetriebnahme, zeigt die Bildfolge im Ratgeber Gasheizung durch Wärmepumpe ersetzen.
Wo Angebote am häufigsten Lücken haben
Die zweite Auswertung stützt sich auf 160 zufällig ausgewählte Angebote für Ein- und Zweifamilienhäuser, die Verbraucher bei der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz eingereicht hatten. Die Verbraucherzentrale versteht die Ergebnisse als Orientierung, die sich nicht ohne Weiteres auf den ganzen Markt übertragen lässt. Wo Sie beim eigenen Angebot genau hinsehen sollten, zeigen sie trotzdem deutlich:
| Punkt | In Angeboten | Was es heißt |
|---|---|---|
| Hydraulischer Abgleich | enthalten in 138 von 160 (86 %) | Verfahren B ist Voraussetzung für die Förderung |
| Warmwasserbereitung | enthalten in 136 von 160 (85 %) | in 15 % fehlt der Posten oder er ist nicht erkennbar |
| Elektroinstallation | enthalten in 128 von 160 (80 %) | meist enthalten, Abgrenzung oft unklar |
| Fundament | enthalten in 109 von 160 (68 %) | in fast jedem dritten Angebot nicht genannt |
| Förderservice | enthalten in 74 von 160 (46 %) | Betrieb erstellt die technischen Förderunterlagen |
| Förderklausel | enthalten in 53 von 160 (33 %) | ohne sie kein KfW-Zuschuss |
| Umbau Zählerschrank | enthalten in 50 von 160 (31 %); 73 ausgeschlossen, 37 unklar | im Median 2.966 €, wo einzeln bepreist (34 Angebote) |
| Wartungspreis | genannt in 22 von 160 | Folgekosten bleiben offen |
| Zählerkonzept | genannt in 16 von 160 (10 %) | offen, ob die Wärmepumpe einen eigenen Zähler bekommt |
| Zahlungsbedingungen | genannt in 75 von 160 | in etwa einem Drittel davon 12–85 % Anzahlung bei Auftrag |
Zählerschrank. Ob der Zählerschrank angepasst werden muss, hängt vor allem davon ab, ob er die technischen Anschlussbedingungen Ihres Netzbetreibers erfüllt und Platz für weitere Komponenten bietet. Nicht jeder Schrank braucht einen Umbau, das erklärt einen Teil der Lücke. Fehlt der Posten aber, obwohl er nötig ist, wirkt das Angebot günstiger, als es ist, und laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz drohen ungeplante Mehrkosten von mehreren Tausend Euro.
Zählerkonzept. Gemeint ist, ob die Wärmepumpe am gemeinsamen Zähler des Haushalts hängt oder einen eigenen Zähler bekommt. Der gemeinsame Zähler ist einfach und günstig; ein eigener Zähler macht günstigere Wärmepumpentarife nutzbar, braucht aber mehr Installationsaufwand. Weil die Wahl die Technik im Zählerschrank und damit die Kosten mitbestimmt, gehört sie schriftlich ins Angebot.
Förderklausel. Dass nur ein Drittel der Angebote die Klausel enthielt, heißt nicht in jedem Fall, dass sie fehlte: Sie kann in getrennten Unterlagen stehen oder nur mündlich besprochen worden sein. Verlangen Sie sie schriftlich im Vertrag.
Wartung. Nur 22 Angebote nannten einen Wartungspreis; die Wartung kann auch in einem eigenen Angebot stehen. Die Verbraucherzentrale rät, die Kosten schon in der Angebotsphase abzufragen, weil sie bei sonst vergleichbaren Angeboten den Ausschlag geben können.
Die KfW-Bedingungen in Angebot und Vertrag
Den Zuschuss für die Wärmepumpe vergibt die KfW über ihr Programm 458, „BEG Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Ob er fließt, entscheidet sich zum großen Teil, bevor die Arbeiten beginnen: Das Angebot muss die technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie abbilden, und der Vertrag braucht vor dem Antrag die richtige Klausel. Diese zehn Punkte prüfen Sie vor der Unterschrift:
| Bedingung | Was drinstehen muss | Wann |
|---|---|---|
| Bestätigung zum Antrag (BzA) | wer sie ausstellt: Fachunternehmen oder Energieeffizienz-Experte; sie nennt die geplanten förderfähigen Kosten und bestätigt die technischen Mindestanforderungen | vor dem Antrag; Sie brauchen die 15-stellige BzA-ID |
| Förderklausel | Liefer- oder Leistungsvertrag mit aufschiebender oder auflösender Bedingung, geknüpft an die Zusage der KfW, mit voraussichtlichem Umsetzungsdatum innerhalb des Bewilligungszeitraums | vor dem Antrag; nachträglich nicht möglich |
| Kein Vorhabenbeginn | kein Vertrag ohne diese Klausel, keine Bauarbeiten vor Ort; Planung und Beratung sind erlaubt | bis der Antrag gestellt ist; ein Start vor der Zusage geschieht auf eigenes Risiko |
| Raumweise Heizlast | Auslegung des Geräts nach DIN EN 12831, Vereinfachungen nach dem VdZ-Formular möglich | vor der Wahl der Gerätegröße |
| Hydraulischer Abgleich | nach Verfahren B, bestätigt mit dem Formular der VdZ, dazu eine an das Haus angepasste Heizkurve | beim Einbau |
| Gerät aus der BAFA-Liste | Modell, das in der Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“ des BAFA steht | vor der Unterschrift |
| Jahresarbeitszahl | Auslegung auf mindestens 3,0, nachgewiesen mit einer Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1 | mit der Planung |
| Steuerbarkeit | digitale Schnittstelle, über die der Netzbetreiber die Wärmepumpe steuern kann; ab 1. Juli 2027 im Format nach dem Code of Conduct der EU-Kommission für energieintelligente Geräte, etwa EEBUS | mit dem Gerät |
| Messung | alle Energieverbräuche und erzeugten Wärmemengen werden gemessen, mit einer Anzeige von Verbrauch und Effizienz | mit dem Gerät |
| Rechnung und Zahlung | Rechnung auf Deutsch und in Euro, mit der Adresse des Hauses und den förderfähigen Kosten; unbar bezahlt | nach dem Einbau |
Die Schnittstelle ist für die Förderung bei jeder neu eingebauten Wärmepumpe Bedingung, unabhängig von ihrer Leistung. Dahinter steht § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG): Wird eine Wärmepumpe ab dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen und hat sie mehr als 4,2 kW Netzanschlussleistung, darf der Netzbetreiber ihren Strombezug bei drohender Beschädigung oder Überlastung des Netzes zeitweise drosseln, übergangsweise auch vorbeugend, aber nie unter 4,2 kW. Im Gegenzug zahlen Sie ein geringeres Netzentgelt. Für die Förderung müssen Sie außerdem spätestens bis zur Inbetriebnahme oder zur Abnahme beim Messstellenbetreiber ein intelligentes Messsystem mit Steuerungseinrichtung beantragen, falls am Hausanschluss noch keines eingebaut ist; das geht auch schon vor oder während der Arbeiten.
Das Gerät muss außerdem Mindestwerte bei Effizienz und Schall einhalten, und ab 1. Januar 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290) gefördert. Die Aufnahme in die Liste begründet für sich noch keinen Anspruch auf Förderung; die Voraussetzungen werden im Einzelfall geprüft. Welche Werte genau gelten und wie hoch der Zuschuss ausfällt, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung.
Bei einer aufschiebenden Bedingung wird der Vertrag erst mit der Zusage der KfW wirksam; lehnt die KfW den Antrag ab, ist er endgültig unwirksam. In einen bereits unterschriebenen Vertrag lässt sich die Bedingung nicht nachträglich aufnehmen. Die KfW stellt dafür eine unverbindliche Musterformulierung bereit, die an Ihr Vorhaben angepasst werden muss. Ob die Formulierung in Ihrem Vertrag genügt, klären Sie im Zweifel vor der Unterschrift mit der KfW oder einem Energieeffizienz-Experten.
Wie der Antrag danach Schritt für Schritt abläuft, von der Registrierung bis zur Auszahlung, beschreibt der Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe.
Heizlast und Jahresarbeitszahl: die zwei Zahlen hinter jedem Angebot
Die Größe der Wärmepumpe hängt an der Heizlast: der Leistung in kW, die nötig ist, um alle Räume auch an den kältesten Tagen des Jahres warm zu halten. Die Förderrichtlinie verlangt dafür eine Heizlastermittlung Raum für Raum nach DIN EN 12831; damit sollen zu große und zu kleine Anlagen vermieden werden. Eine Leistung, die nur aus der Wohnfläche oder dem alten Kessel abgeleitet ist, ersetzt diese Berechnung nicht.
In den Feldmessungen des Fraunhofer ISE waren viele Wärmepumpen gemessen am tatsächlichen Verbrauch überdimensioniert, bei einigen lagen die Schalthäufigkeiten sehr hoch. Auch die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz rät, die Leistung eher knapp auszulegen, damit das Gerät nicht ständig ein- und ausschaltet: Sicherheitszuschläge machen die Wärmepumpe unnötig teuer und verringern die Effizienz.
Ob die angebotene Leistung grob passt, können Sie mit einer Faustformel des Bundesverbands Wärmepumpe überschlagen: Ihr bisheriger Gasverbrauch in Kubikmetern oder Ölverbrauch in Litern pro Jahr, geteilt durch 250, ergibt ungefähr die Heizlast in kW; wird Warmwasser mitgerechnet, teilen Sie durch 300. Der Verband nennt das eine Einstiegsrechnung und betont, dass eine gründliche Heizlastermittlung später unbedingt Teil des Angebots sein sollte. Liegt die angebotene Leistung weit über Ihrem Überschlag, fragen Sie nach dem Grund. Wie die Berechnung im Einzelnen funktioniert, erklärt der Ratgeber Heizlast berechnen.
Die zweite Zahl ist die Jahresarbeitszahl (JAZ). Sie gibt an, wie viele Kilowattstunden Wärme die Anlage im Lauf eines Jahres aus einer Kilowattstunde Strom erzeugt, und bestimmt damit Ihre Stromrechnung. Gefördert werden nur Anlagen, die auf eine JAZ von mindestens 3,0 ausgelegt sind; den Nachweis liefert eine Berechnung nach VDI 4650 Blatt 1. Diese Berechnung ist eine Planungsgröße. Was Wärmepumpen im Bestand tatsächlich erreichen, hat das Fraunhofer ISE an 77 Anlagen in Ein- bis Dreifamilienhäusern der Baujahre 1826 bis 2001 gemessen: Die Luft-Wasser-Wärmepumpen kamen im Mittel auf eine JAZ von 3,4, die schwächste auf 2,6, die effizienteste auf 4,9.
Zwei Dinge sollten Sie in der JAZ-Berechnung eines Angebots erkennen:
- Die Vorlauftemperatur. Je wärmer das Heizungswasser sein muss, desto weniger effizient arbeitet die Wärmepumpe. Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz nennt eine Vorlauftemperatur von höchstens 55 °C als Ziel, weniger ist besser; jedes Grad weniger spart einige Prozent Strom. Fragen Sie, mit welcher Vorlauftemperatur die Berechnung rechnet.
- Die richtige Kennzahl. COP und SCOP aus dem Datenblatt sind Gerätewerte unter Normbedingungen; nur die Jahresarbeitszahl bezieht sich auf Ihre Anlage in Ihrem Haus.
Zwei Angebote vergleichen: Rechenbeispiel am Beispielhaus
Endsummen sagen erst etwas, wenn beide Angebote dasselbe liefern. So bringen Sie zwei Angebote auf einen Nenner:
Als Grundlage dient unser Beispielhaus: Baujahr 1975, 140 m², teilweise saniert, Heizkörper, eine funktionierende Gasheizung mit 20.000 kWh Verbrauch im Jahr. Bei einem angenommenen Nutzungsgrad von 90 % entspricht das 18.000 kWh Heizwärme, die künftig die Wärmepumpe liefern soll. Die beiden Angebote sind erfunden; sie zeigen die Methode, keine Marktpreise.
| Posten | Angebot A | Angebot B |
|---|---|---|
| Endsumme inkl. MwSt. | 31.500 € | 36.000 € |
| Geräteleistung | 12 kW, nach Wohnfläche geschätzt | 9 kW, raumweise nach DIN EN 12831 |
| Zählerschrank | „bis zum bauseits vorhandenen Zählerschrank“ | Umbau enthalten |
| Fundament | bauseits | enthalten |
| Hydraulischer Abgleich | nicht erwähnt | Verfahren B mit VdZ-Formular |
| Alte Heizung | nicht erwähnt | Demontage und Entsorgung enthalten |
| Jahresarbeitszahl | auf Nachfrage 3,0 nach VDI 4650 | 3,3 nach VDI 4650 |
| Förderklausel | fehlt | enthalten, aufschiebend |
| Anzahlung | 50 % bei Auftrag | keine, Raten bei Lieferung und Inbetriebnahme |
Schritt 2 für Angebot A, mit den Medianwerten der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz als Platzhalter:
31.500 € + 2.966 € Zählerschrank + 1.399 € Fundament + 1.071 € hydraulischer Abgleich = 36.936 €
Dazu kommt noch der Preis für die Demontage der alten Heizung, den A erst nennen muss. Auf demselben Umfang liegt A damit mindestens 936 € über B (36.936 € − 36.000 €), obwohl es auf dem Papier 4.500 € günstiger war. Offen bleibt bei A außerdem, warum es ein Gerät mit 12 kW statt 9 kW vorsieht.
Schritt 4, der Betrieb, gerechnet mit 37,3 ct/kWh, dem durchschnittlichen Haushaltsstrompreis 2026 laut BDEW-Strompreisanalyse (3.500 kWh im Jahr, Grundpreis anteilig enthalten). Wärmepumpentarife sind darin nicht berücksichtigt, die Rechnung ist also vorsichtig:
- Angebot A: 18.000 kWh ÷ 3,0 = 6.000 kWh Strom; 6.000 kWh × 0,373 €/kWh = 2.238 € im Jahr
- Angebot B: 18.000 kWh ÷ 3,3 = 5.455 kWh Strom; 5.455 kWh × 0,373 €/kWh = 2.035 € im Jahr
Nach den beiden Berechnungen kostet B im Betrieb 203 € weniger Strom im Jahr, vorausgesetzt, beide JAZ-Werte beruhen auf derselben Heizwärme von 18.000 kWh und derselben Vorlauftemperatur; bei Angebot A müssen Sie das erst erfragen. Ein Unterschied in der Jahresarbeitszahl wirkt also jedes Jahr, ein Preisunterschied nur einmal.
Am Zuschuss ändert der Preisunterschied nichts, sobald beide Angebote vollständig und förderfähig sind und jeweils mindestens 28.000 € förderfähige Kosten enthalten: Mehr rechnet die KfW bei einem Antrag bis 31. Januar 2027 für die erste Wohneinheit nicht an; welche Sätze darauf gelten, erklärt der Ratgeber Wärmepumpe Förderung. Der entscheidende Punkt steht aber in der Zeile Förderklausel: Bei Angebot A fehlt sie, und damit fehlt die Grundlage für den Zuschuss.
Warnsignale im Angebot
Keines dieser Signale beweist, dass ein Angebot schlecht ist. Jedes ist aber ein Grund nachzufragen, bevor Sie unterschreiben:
| Warnsignal | Was dahintersteckt | Was Sie tun |
|---|---|---|
| „Erst unterschreiben, die Förderung beantragen wir danach“ | Ein Vertrag ohne Förderklausel gilt als Vorhabenbeginn, die Förderung ist dann ausgeschlossen | die Klausel vor der Unterschrift einfügen lassen |
| Arbeiten sollen vor dem Antrag beginnen | Auch der Start der Bauarbeiten vor Ort vor dem Antrag schließt die Förderung aus | erst den Antrag stellen, den Termin am besten nach der Zusage legen |
| Geräteleistung ohne Heizlastberechnung | Die KfW verlangt die raumweise Berechnung; ein zu großes Gerät kostet mehr und arbeitet weniger effizient | Berechnung nach DIN EN 12831 anfordern |
| Keine JAZ-Berechnung oder nur Datenblattwerte | COP und SCOP sind Gerätewerte, keine Jahresarbeitszahl Ihres Hauses | Berechnung nach VDI 4650 verlangen |
| Gerät ohne genaue Modellbezeichnung | Ob es in der BAFA-Liste steht, lässt sich nicht prüfen | Hersteller und Modell nennen lassen |
| „Bauseits“ bei Zählerschrank, Fundament oder Elektrik | Der Posten ist nicht im Preis; beim Zählerschrank kann das nach Erfahrung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz mehrere Tausend Euro ausmachen | Preis und Ausführenden nachfragen |
| Hohe Anzahlung bei Auftrag | Laut Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz kann sie Ihre Verhandlungsposition schwächen, und genug Anbieter verzichten auf hohe Vorauszahlungen | Zahlungsplan prüfen und nachverhandeln |
| Barzahlung | Die KfW erkennt nur unbar bezahlte Rechnungen an | unbar zahlen, etwa per Überweisung |
| Druck mit angeblichen Pflichten | Eine Wärmepumpe ist keine Pflicht | in Ruhe vergleichen |
Zum letzten Punkt: Wer seine Heizung tauscht, muss keine Wärmepumpe wählen. Das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, bis Juli 2026 Gebäudeenergiegesetz) führt sie in § 42 neben neun anderen Optionen auf. Die 65-%-Regel, die viele mit dem Stichwort Heizungsgesetz verbinden, galt bis 28. Juli 2026. Was das Gesetz für Ihre Heizung verlangt, erklärt der Ratgeber Heizungsgesetz.
Pauschalpreis, Anzahlung und Zahlungsweg
Manche Angebote nennen nur einen Pauschalpreis, andere fassen mehrere Leistungen in einer Zeile zusammen. Beides macht den Vergleich schwer. In der zweiten Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz wiesen nur 78 der 160 Angebote (49 %) Montage und Lohn mit eigenem Preis aus. Schon nach der ersten Auswertung ging die Verbraucherzentrale davon aus, dass diese Kosten sonst in anderen Posten stecken, und empfahl, sie in jedem Angebot getrennt zu nennen. Bitten Sie auch bei einem Pauschalangebot um eine Aufstellung nach den Posten oben. Wo der Umfang erst bei der Planung feststeht, etwa beim Heizkörpertausch oder bei neuen voreinstellbaren Thermostatventilen für den hydraulischen Abgleich, lassen Sie sich einen Preis je Stück nennen. Fragen Sie außerdem, ob der genannte Preis ein Festpreis ist oder nur ein Kostenvoranschlag, der sich ändern kann. Warum der Abgleich je nach Haus so unterschiedlich aufwendig ist, erklärt der Ratgeber Hydraulischer Abgleich.
Bei den Zahlungsbedingungen zeigt die zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz große Unterschiede: 75 der 160 Angebote enthielten Angaben dazu, und etwa ein Drittel davon sah schon bei Auftragserteilung eine Anzahlung zwischen 12 und 85 % der Gesamtsumme vor. Weitere Raten waren oft kurz vor oder während der Montage oder bei Lieferung des Materials fällig. Anzahlungen sind nach Einschätzung der Verbraucherzentrale grundsätzlich marktüblich; hohe Anzahlungen bewertet sie aber kritisch, weil sie Ihre Verhandlungsposition erheblich schwächen können, und sie rät, solche Bedingungen zu prüfen und gegebenenfalls nachzuverhandeln.
Für die Förderung zählt auch der Zahlungsweg: Die KfW erkennt nur unbar bezahlte Rechnungen an, und die Rechnung muss die förderfähigen Kosten ausweisen. Achten Sie deshalb darauf, dass die Posten im Angebot so benannt sind, dass sich die förderfähigen Kosten später zuordnen lassen. Die genauen Nachweisregeln stehen im Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe.
Installateur und Fachbetrieb finden: Worauf Sie achten
Für den KfW-Antrag muss ein Fachunternehmen oder ein Energieeffizienz-Experte die Bestätigung zum Antrag ausstellen. Das kann der Heizungsbauer oder Installateur selbst sein oder ein Energieeffizienz-Experte aus der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes, Kategorie „Bundesförderung für effiziente Gebäude: Wohngebäude“. Bei der Auswahl des Betriebs helfen diese Fragen:
- Erfahrung mit Wärmepumpen im Bestand. Nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz unterscheiden sich die Betriebe noch stark in ihrer Erfahrung mit dem Einbau von Wärmepumpen, was sich auch in der Kalkulation des Arbeitsaufwands zeigt. Fragen Sie nach Anlagen, die der Betrieb in ähnlichen Häusern eingebaut hat.
- Qualifikation. Für Planung und Errichtung von Wärmepumpen gibt es einen eigenen Qualifizierungsnachweis nach VDI-MT 4645 Blatt 1. Fragen Sie, wer im Betrieb ihn hat und wer Ihre Anlage plant.
- Heizlast vor Ort. Für die raumweise Berechnung braucht der Betrieb Angaben zu jedem Raum und seinen Heizkörpern. Fragen Sie, wie und wann er sie erhebt.
- Elektrik. Klären Sie, wer Elektroinstallation und Zählerschrank übernimmt, der Betrieb selbst oder ein Partner, und ob dieser Teil im Angebot steht.
- Förderunterlagen. Fragen Sie, ob der Betrieb die Bestätigung zum Antrag und nach Abschluss die Bestätigung nach Durchführung ausstellt.
Was Sie vorab mitgeben. Damit die Angebote vergleichbar werden, geben Sie allen Betrieben dieselben Unterlagen: Baujahr und Wohnfläche, den Gas- oder Ölverbrauch der letzten Jahre, Alter und Art der Heizkörper, Fotos von Heizraum und Zählerschrank und den möglichen Aufstellort der Außeneinheit. Bitten Sie um einen Termin vor Ort.
Online-Suchlisten führen der Bundesverband Wärmepumpe für seine Mitgliedsbetriebe und der Zentralverband Sanitär Heizung Klima für die Innungsbetriebe des SHK-Handwerks; eine Mitgliedschaft sagt allerdings nichts über ein einzelnes Angebot aus.
Planen Sie Zeit ein. In der Herbstumfrage 2026 des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima, an der sich rund 1.980 Innungsbetriebe beteiligten, stieg der durchschnittliche Auftragsbestand von 10,1 auf 15,1 Wochen. Der Wert gilt für das SHK-Handwerk insgesamt, nicht nur für Wärmepumpen, zeigt aber, dass Termine Vorlauf brauchen.
Wir halten zwei bis drei vollständige Angebote für eine gute Grundlage, wenn sie auf derselben Heizlast beruhen und Sie sie auf denselben Umfang bringen. Sind Sie unsicher, können Sie bis zu drei Wärmepumpen-Angebote kostenlos von der Verbraucherzentrale Ihres Bundeslandes prüfen lassen: Sie reichen die Unterlagen digital ein und erhalten eine schriftliche Auswertung, die Ihnen eine Beraterin oder ein Berater am Telefon oder per Video erläutert.
Checkliste vor der Unterschrift
Gehen Sie die Liste für jedes Angebot durch; was offen bleibt, klären Sie schriftlich, bevor Sie unterschreiben.
- Modell. Das angebotene Modell steht in der Wärmeerzeugerliste „Wärmepumpen“ des BAFA.
- Heizlast. Die Geräteleistung beruht auf einer raumweisen Berechnung nach DIN EN 12831, und Sie kennen das Ergebnis.
- Jahresarbeitszahl. Eine Berechnung nach VDI 4650 liegt vor, mit mindestens 3,0 und einer genannten Vorlauftemperatur.
- Bauseits. Jeder bauseits-Posten hat einen Preis und einen Ausführenden, vor allem Zählerschrank, Fundament und Elektrik.
- Zählerkonzept. Schriftlich festgelegt: gemeinsamer Zähler mit dem Haushalt oder eigener Zähler für die Wärmepumpe.
- Heizkörper. Welche Räume größere Heizkörper brauchen, steht mit Preis je Stück im Angebot oder ist als offener Punkt benannt.
- Abgleich. Der hydraulische Abgleich nach Verfahren B mit VdZ-Formular und die Anpassung der Heizkurve sind Teil des Auftrags.
- Altgerät. Demontage und Entsorgung der alten Heizung sind mit Preis aufgeführt.
- Bestätigung zum Antrag. Sie wissen, wer die BzA ausstellt und wann Sie die BzA-ID bekommen.
- Förderklausel. Der Vertrag ist über die Klausel an die Zusage der KfW geknüpft und nennt das voraussichtliche Umsetzungsdatum.
- Netzsteuerung. Das Gerät hat die Schnittstelle, über die der Netzbetreiber es zeitweise drosseln kann; für die KfW-Förderung ist sie bei jeder neu eingebauten Wärmepumpe Bedingung. Das intelligente Messsystem mit Steuerungseinrichtung beantragen Sie spätestens bis zur Inbetriebnahme, falls noch keines eingebaut ist.
- Baubeginn. Der Termin für die Arbeiten vor Ort liegt nach dem KfW-Antrag, am besten nach der Zusage: Ein Start zwischen Antrag und Zusage ist erlaubt, geschieht aber auf eigenes Risiko.
- Zahlung. Anzahlung und Raten sind mit Fälligkeit genannt, und Sie zahlen unbar.
- Wartung. Preis und Umfang eines Wartungstermins sind bekannt.
Werte, die sich ändern
| Was | Wert | gilt |
|---|---|---|
| Förderklausel im Angebot | 33 % (53 von 160) | Angebote aus Rheinland-Pfalz, September 2025 bis April 2026, zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Umbau Zählerschrank ausdrücklich enthalten | 31 % (50 von 160), Median 2.966 € (34 Angebote) | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Zählerkonzept genannt | 16 von 160 Angeboten | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Anzahlung bei Auftrag | 12–85 % in etwa einem Drittel der 75 Angebote mit Zahlungsbedingungen | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Posten enthalten | hydraulischer Abgleich 86 %, Warmwasser 85 %, Elektroinstallation 80 %, Fundament 68 % | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Montage und Lohn gesondert ausgewiesen | 49 % (78 von 160) | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Medianwerte je Posten | siehe Tabelle der Pflichtposten | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, nur Angebote mit Einzelpreis |
| Gesamtpreis | Median 34.898 € vor Förderung | zweite Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz |
| Heizkörpertausch | Median 642 € je Heizkörper | erste Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz: 18 Angebote, Oktober 2024 bis Mai 2025 |
| Höchstbetrag förderfähiger Kosten | 28.000 € für die erste Wohneinheit | Antrag bis 31. Januar 2027, danach jedes Halbjahr niedriger |
| Schnittstelle für die Netzsteuerung | Format nach dem Code of Conduct der EU-Kommission, etwa EEBUS | für neu eingebaute Wärmepumpen ab 1. Juli 2027 |
| Kältemittel | nur natürliche Kältemittel wie Propan (R290) förderfähig | ab 1. Januar 2028 |
| Haushaltsstrompreis | 37,3 ct/kWh | Durchschnitt 2026 laut BDEW |
| Jahresarbeitszahl gemessen | Luft-Wasser im Mittel 3,4, Spanne 2,6–4,9 | Fraunhofer ISE, Feldmessungen WP-QS, Ergebnisse vom 3. November 2025 |
| Auftragsbestand im SHK-Handwerk | 15,1 Wochen im Schnitt (zuvor 10,1) | Herbstumfrage 2026 des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima |
| Angebotsvergleich der Verbraucherzentralen | bis zu drei Angebote, kostenlos | in allen Bundesländern |
So haben wir gerechnet
Das Rechenbeispiel nutzt unser Beispielhaus (Einfamilienhaus von 1975, 140 m², Heizkörper, 20.000 kWh Gas im Jahr und ein angenommener Nutzungsgrad von 90 %, also 18.000 kWh Heizwärme) und zwei erfundene Angebote, ergänzt um die Medianwerte der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz und gerechnet mit 37,3 ct/kWh, dem BDEW-Durchschnitt 2026; die JAZ 3,3 von Angebot B ist unsere vorsichtige Annahme knapp unter dem Fraunhofer-Mittel von 3,4. Förderung, Wartung, Netzentgelt-Rabatte und Finanzierung sind nicht eingerechnet; mehr in unserer redaktionellen Methode.
Häufige Fragen
Wie viele Angebote sollte ich für eine Wärmepumpe einholen?
Zwei bis drei, wenn sie vollständig sind. Wichtiger als die Zahl ist der gleiche Leistungsumfang: Ergänzen Sie fehlende Posten, bevor Sie Endsummen nebeneinanderlegen. Wenn Sie nicht erkennen, welches Angebot vollständiger ist, hilft der kostenlose Angebotsvergleich der Verbraucherzentralen.
Was bedeutet „bauseits“ in einem Wärmepumpen-Angebot?
Bauseits heißt, dass diese Leistung nicht im Angebotspreis steckt: Sie müssen sie selbst beauftragen und bezahlen. Typische Beispiele sind der Zählerschrank, das Fundament oder Teile der Elektroinstallation. Lassen Sie bauseits-Posten deshalb vor der Unterschrift mit Preis und Ausführendem nachtragen.
Darf ich den Vertrag vor dem KfW-Antrag unterschreiben?
Ja, aber nur mit Förderklausel: Der Vertrag, den Sie beim Antrag hochladen, muss an die Zusage der KfW geknüpft sein und das voraussichtliche Umsetzungsdatum nennen. Ohne diese Klausel zählt schon Ihre Unterschrift als Vorhabenbeginn. Wie der Antrag danach abläuft, steht im Ratgeber KfW-Antrag für die Wärmepumpe.
Muss ein Wärmepumpen-Angebot eine Heizlastberechnung enthalten?
Im ersten Angebot nicht zwingend, für die Förderung aber spätestens bei der Planung: Die Anlage muss auf Basis einer raumweisen Heizlastermittlung nach DIN EN 12831 ausgelegt sein. Für ein erstes Angebot genügt nach Ansicht des Bundesverbands Wärmepumpe eine grobe Abschätzung des Wärmebedarfs. Sie können die raumweise Berechnung auch vorab selbst beauftragen; nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hilft das bei der Gerätegröße und bei der Frage nach neuen Heizkörpern, und als Planungsleistung gefährdet es die Förderung nicht.
Ist ein besonders günstiges Angebot ein schlechtes Zeichen?
Nicht automatisch, aber es verdient eine Rückfrage. Nach der Auswertung der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz können höhere Preise mit vollständigeren Leistungen verbunden sein, besonders günstige Angebote dagegen auf fehlende Posten hinweisen. Prüfen Sie deshalb zuerst, ob Zählerschrank, Fundament und hydraulischer Abgleich enthalten sind, und lassen Sie fehlende Posten nachpreisen.
Wie viel Anzahlung ist bei einer Wärmepumpe üblich?
Eine feste Größe gibt es nicht: In den Angeboten, die die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ausgewertet hat, lag die Anzahlung bei Auftrag, wo eine verlangt wurde, zwischen 12 und 85 % der Summe. Je mehr Sie vorab zahlen, desto weniger Spielraum haben Sie, wenn sich Lieferung oder Montage verzögern. Bitten Sie um einen Zahlungsplan, der sich an Lieferung und Inbetriebnahme orientiert, und zahlen Sie unbar, weil die KfW sonst die Rechnung nicht anerkennt.
Wie finde ich einen Installateur oder Fachbetrieb für eine Wärmepumpe in meiner Nähe?
Einen Einstieg bieten die Suchlisten des Bundesverbands Wärmepumpe und des Zentralverbands Sanitär Heizung Klima mit Mitglieds- beziehungsweise Innungsbetrieben. Fragen Sie früh an, weil Termine im SHK-Handwerk oft viele Wochen Vorlauf brauchen, und lassen Sie jeden Betrieb vor Ort ansehen, bevor er ein Angebot schreibt. Entscheiden Sie danach, wer Ihre Fragen zu Heizlast, Elektrik und Förderunterlagen am klarsten beantwortet.